UKE-Patienten fordern Schadensersatz

■ Senat arbeitet an Qualitätskontrollen wird / Patienteninformation ausreichend

Drei UKE-Patienten haben Schadens-ersatzansprüche wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen aufgrund von Darmkrebs-Behandlungen geltend gemacht, drei weitere nach anderen Strahlentherapien. Darüberhinaus wurden am 6. Juli in sechs weiteren Fällen Schadensersatzansprüche angemeldet, ohne daß die Behandlung bezeichnet worden ist. So die Antwort des Senats auf eine Anfrage des GAL-Abgeordneten Peter Zamory.

Aus der Antwort geht weiterhin hervor, daß die „externe Qualitätssicherung in der stationären Versorgung“, die im März 1991 vertraglich zwischen den Krankenkassen und der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft (inclusive UKE) gesichert werden sollte, immer noch auf sich warten läßt. Der Senat: „Die externe Qualitätskontrolle ist ein im Aufbau befindliches System. Beim gegenwärtigen Ausbaustadium kann von Erfahrungen mit diesem Kontroll-system nicht gesprochen werden.“ Eingerichtet worden sei eine Projektgeschäftsstelle, für den Bereich Anästhesiologie sei ein Fachkonzept in Kraft getreten, die Maßnahmen für die Chirurgie und die operative Gynäkologie, Diabetologie sowie Schlaganfalltheraphie könnten im Herbst 1993 bzw. Anfang 1994 eingeführt werden.

Die Patienteninformation sei für alle Kliniken durch eine Dienstanweisung geregelt. UKE-Strahlenpatienten würden in einem ausführlichen Gespräch über mögliche Nebenwirkungen informiert, außerdem bekämen sie einen Aufklärungsbogen ausgehändigt.

sako