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Inder erstreitet Einreise

■ Zweiter Fall vor Verfassungsgericht

Frankfurt/Main (dpa/taz) – Das Bundesverfassungsgericht wird an diesem Montag voraussichtlich erneut über den Eilantrag eines Asylbewerbers gegen seine Zurückweisung entscheiden. Nach der Einstweiligen Verfügung vom Freitag, mit der die obersten Verfassungsrichter dem Bundesgrenzschutz untersagten, einen Inder in seine Heimat zurückzuschicken, hat ein Ghanaer dieses zweite Verfahren beantragt. Auch er war über den Rhein-Main-Flughafen eingereist. Bei ihm, so ein Frankfurter Anwalt, stelle sich die Frage nach dem sicheren Herkunftsland. Damit stehe ein zentraler Punkt des seit 1. Juli geltenden neuen Asylrechts auf dem Prüfstand.

Der Inder wurde am Wochenende in die hessische Erstaufnahmestelle nach Schwalbach gebracht. Er soll dort bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache bleiben, die innerhalb von vier Wochen getroffen werden muß. Die weitere Unterbringung des Mannes im Transitbereich des Flughafens hatten die Richter „unzumutbar“ genannt. Das Zirndorfer Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge am Flughafen erklärte, es handle sich um eine Einzelentscheidung, der ausschließlich die persönliche Situation des Inders zugrundeliege.

Der 21jährige hatte geltend gemacht, er sei in seiner Heimat von der Polizei mit Elektroschocks mißhandelt worden, nachdem ihn militante Sikhs zur Gewährung von Unterschlupf gezwungen hätten. Anders als das Zirndorfer Bundesamt und das Frankfurter Verwaltungsgericht hätten die Verfassungsrichter Anhaltspunkte dafür gesehen, daß der Inder in seiner Heimat politisch verfolgt werde, sagte dessen Rechtsanwalt. Seiner Ansicht nach handelt es sich um eine Präzedenzentscheidung, die die Flughafen-Regelung ins Wanken bringen könnte. In ihrer vorläufigen Entscheidung haben die Richter offengelassen, ob die Flughafen-Regelung verfassungsmäßig ist.

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