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Zivildienst verweigert: Krishna-Mönch verurteilt

Ein 21jähriger Krishna-Mönch aus Berlin wurde gestern wegen Zivildienstverweigerung zu 600 Mark Geldstrafe, auf Bewährung ausgesetzt, verurteilt. Aus religiösen Gründen war der gelernte Tischler nach seinem Beitritt in diese Glaubensgemeinschaft in Kreuzberg nicht mehr zu seinem Zivildienst in einem Köpenicker Kindergarten erschienen. Der strenge Ablauf des Mönchs-Lebens war seiner Überzeugung nach nicht mit dieser Kita-Tätigkeit zu vereinbaren. Der Mönch hat sich jedoch strafbar gemacht, weil er sich nicht rechtzeitig von seinem Dienstherrn freistellen ließ.

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