Streit um routinemäßige HIV-Tests

Vorwürfe der Münsteraner Aids-Hilfe gegen die Chirurgische Uni-Klinik: Ärzte setzten Patienten vor Operationen unter Druck, einen HIV-Test durchführen zu lassen  ■ Aus Münster Frank Biermann

Ärzte der Chirurgischen Klinik der Universität Münster sollen einen Patienten nicht operiert haben, nachdem dieser sich geweigert hat, einen HIV-Test durchführen zu lassen. Der Patient sei „regelrecht unter Druck gesetzt worden“, und ihm sei damit gedroht worden, so die Aids-Hilfe in Münster, daß er angebliche zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen bei der Operation aus eigener Tasche bezahlen müsse, wenn er seine Einwilligung zum Aids-Test verweigere. Selbst nach einem Hinweis auf einen Erlaß des Gesundheitsministers in Düsseldorf, der die Klinik anweist, den HIV-Test nur auf freiwilliger Basis durchzuführen und bei Weigerung des Patienten die Klinikärzte nur dann von der Behandlungspflicht entbindet, wenn die HIV-Diagnostik unentbehrlich ist, blieben die Ärzte stur und beriefen sich auf ihr eigenes Sicherheitsrisiko. Der Patient wurde schließlich ohne Operation entlassen, hieß es von seiten der Aids- Hilfe.

Der ärztliche Direktor der Universitätskliniken, Prof. Rann, bestätigte, daß der Patient ohne OP entlassen worden sei. Dafür sei aber nicht der fehlende HIV-Test ausschlaggebend gewesen, sondern „andere medizinische Gründe“. Sie fielen unter die ärztliche Schweigepflicht, würden dem Patienten aber in einem ausführlichen Entlassungsbericht mitgeteilt. Die HIV-Diagnostik im Hause werde durch eine Dienstanweisung aus dem Jahr 1988 geregelt. Diese besage, daß ein HIV- Test nur dann durchgeführt werden könne, wenn der Patient von einem Arzt über die Untersuchung und deren Tragweite aufgeklärt wurde und seine Einwilligung dazu gegeben hat. Verweigere ein Patient die Durchführung, obwohl dieser aus medizinischer Sicht geboten sei, ist der Arzt laut Dienstanweisung zur Behandlung nicht verpflichtet, es sei denn, es läge eine Lebensgefahr für den Patienten vor. Bei Fortsetzung der Behandlung haben die Ärzte zu entscheiden, ob der Patient, der seine Zustimmung verweigert, wie ein HIV-Infizierter zu werten ist mit den für die Weiterbehandlung sich ergebenden Konsequenzen. In der Regel, so der ärztliche Direktor, stimmten die Patienten aber nach ärztlicher Aufklärung dem HIV- Test zu. Und trotz der anderslautenden Darstellung der Aids-Hilfe hielten sich die Ärzte an die Dienstanweisung und hätten auch Verständnis für Patienten, die aus welchen Gründen auch immer einen Test verweigerten.

Nach Ansicht von Stefan Zacharias, Mitarbeiter der Aids- Hilfe, werde „tagtäglich“ in der Uni-Klinik versucht, Patienten vor Operationen zum HIV-Antikörpertest zu drängen und bei Weigerung mit dem Abbruch der Behandlung zu drohen. Die Aids- Hilfe hat inzwischen eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Wissenschaftsministerin des Landes NRW Anke Brunn eingereicht. Nach Einschätzung der Aids-Hilfe gehen die Patienten, die sich auf einen Routine-Test einlassen, ein beträchtliches Risiko ein, da nach einem „positiven“ Ergebnis eine schwere psychische Belastung eintrete. HIV-Tests sollten nur in einer psychisch belastungsfreien Situation, anonym und ohne äußeren Druck durchgeführt werden.

Die Aids-Hilfe bemüht sich seit Einführung der routinemäßigen HIV-Tests vergeblich um eine einvernehmliche Regelung mit der Uni-Klinik.