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Vom Dienst fern- geblieben: Geldstrafe

Das dreimonatige Fernbleiben vom Dienst in der Bundeswehr brachte einem 25jährigen Kunststudenten aus Reinickendorf gestern eine Geldstrafe von 2.250 Mark ein. Das Schöffengericht Tiergarten erkannte auf „vorsätzliche eigenmächtige Abwesenheit von der Truppe“ des Angeklagten, der sich 1988 freiwillig zur Unteroffizierslaufbahn gemeldet hatte. Die Einberufung zu einer Flakeinheit zum 2. Januar 1992 befolgte der Angeklagte nicht. Als Grund für seinen Sinneswandel gab er sein beabsichtigtes Studium an. Auch nach Bestehen der Aufnahmeprüfung an der Kunsthochschule Weißensee meldete er sich nicht bei der Bundeswehr. Als ihn Feldjäger in Zivil am 23. Februar 1992 festnehmen wollten, wehrte er sich und flüchtete.

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