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Revision gegen Bewährungsstrafe

Gegen die Verurteilung einer 29jährigen Frau aus Pankow wegen Kindestötung durch Ersticken ihrer 20 Stunden alten Tochter zu zwei Jahren Gefängnis mit Bewährung hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Staatsanwalt hatte vier Jahre und drei Monate Freiheitsentzug beantragt. Die Bestrafung durch das Landgericht hatte unterschiedliche Aufnahme in der Öffentlichkeit gefunden. Die Palette reichte von Anerkennung für die Milde bis zu Unverständnis für das Aussetzen der Vollstreckung zur Bewährung.

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