piwik no script img

Algen kein Reisemangel

Algenverseuchte Badestrände vergällen vielen Urlaubern die Ferienzeit. Doch die Chance ist gering, deswegen vom Veranstalter auch nur einen Teil des Reisepreises zurückzuerhalten. Die Gerichte in Deutschland lehnen die Ansprüche auf Schadenersatz in der Regel ab. So stellt Algenpest nach Ansicht des Landgerichts Hannover keinen Reisemangel dar, es sei denn, die Plage kehrt am selben Ort ständig wieder und im Prospekt wurde nicht darauf hingewiesen. Eine Informationspflicht des Veranstalters bestehe allerdings nicht, wenn in der Presse umfangreich über die betroffenen Küsten berichtet wird. taz/faf

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen