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Hamburg will NL-Verbot

■ Antrag heute im Senat / Verbot vor den Bürgerschaftswahlen kaum noch möglich

Den rund 30 Stiefelnazis der „Nationalen Liste“ (NL) soll in Hamburg die Legalität entzogen werden. Die Innenbehörde legt heute im Senat einen Antrag vor, die NL vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen. Damit steht auch infrage, ob die NL zu den Bürgerschaftswahlen am 19. September kandidieren kann. Die Innenbehörde wollte sich gestern jedoch nicht zu Einzelheiten des Antrages äußern: „Kein Kommentar“.

Die Blut- und Bodenpartei, die von Christian Worch und Thomas Wulff, Anhängern des verstorbenen Neonazis Michael Kühnen, gegründet wurde, soll als verfassungswidrig verboten werden. Die NL gilt als die aktivste neonazistische Gruppe in der Hansestadt. Von Lohbrügge aus kämpft die militante Kaderorganisation für ein „Viertes Reich mit Gesundheits- und Rassenpflege auf genetischer Basis“, macht sich für die Wiederzulassung der NSDAP stark, verbreitet anti-jüdische und ausländerfeindliche Parolen und fordert die „erbarmungslose Ausweisung fremdrassiger Elemente“.

Nach den Anschlägen rechtsradikaler Gruppen auf Ausländer sind in der Bundesrepublik mehrere rechtsextremistische Vereinigungen wie die „Nationale Offensive“ oder die „Deutsche Alternative“ verboten worden. Für das Verbot von Vereinen sind die Innenminister zuständig, Parteienverbote kann dagegen nur das Bundesverfassungsgericht aussprechen.

Die „Nationale Liste“ nahm an der Hamburger Bürgerschaftswahl 1991 teil und will auch bei der Neuwahl am 19. September wieder ins Rennen gehen. Mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichts ist vor der Hamburger Bürgerschaftswahl allerdings kaum zu rechnen.

smv

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