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Beschwerde abgewiesen

Als „nicht statthaft“ hat das Senatsamt für den Verwaltungsdienst gestern die Beschwerde von Oberstaatsanwalt Erwin Grosse zurückgewiesen. Der hatte sich unter Mißachtung des Dienstweges beim Bürgermeister über seine Chefin Lore Maria Peschel-Gutzeit, beklagt. Anlaß: Die „formelle Rüge“ der Justizsenatorin gegen die Staatsanwaltschaft, weil sie erst aus der Presse erfahren mußte, daß Ermittlungen im Fall eines UKE-Strahlenopfers 1992 eingestellt wurden. Nach Ansicht der Senatorin ein Verstoß gegen die Berichtspflicht. Grosse meint, er hätte vor der Rüge gehört werden müssen. Das Senatsamt wehrte ab: Es habe sich nicht um eine disziplinarische Maßnahme gehandelt. Auch der Hamburgische Richterverein kritisierte gestern die Rüge: „Die Senatorin hat die gesamte Staatsanwaltschaft an den Pranger gestellt“.

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