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Umerziehungslager droht

■ Gericht: Vietnamesin nicht abschieben

Vietnamesische GastarbeiterInnen aus ehemaligen Ostblockländern genießen in der Bundesrepublik Abschiebeschutz. Damit widersprach das Verwaltungsgericht Göttingen am Montag der gängigen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Die GastarbeiterInnendürften nicht abgeschoben werden, wenn ihnen in ihrem Heimatland eine Verurteilung wegen Republikflucht drohe. Dies sei jedoch nicht „hinreichend sicher“ auszuschließen.

Die Göttinger Richter hatten sich mit dem Fall einer Vietnamesin zu beschäftigen, die 1990 aus der Tschechoslowakei in die Bundesrepublik gekommen war. Sie hatte sich geweigert, freiwillig in ihr Heimatland zurückzukehren und sollte gemäß der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Göttingen verwies jedoch darauf, daß in Vietnam „Republikflucht“ nach wie vor eine Straftat sei, wegen der zu Gefängnis oder Umerziehungslager verurteilt werden könne. Diese Strafe drohe allen, die sich unerlaubt außerhalb des Landes aufhielten. Die Entscheidung vom Montag ist nur der Auftakt zu über 100 ähnlich gelagerten Verfahren, die vor dem Verwaltungsgericht Göttingen entschieden werden müssen. dpa

(Aktenzeichen 2 A 2012/92)

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