: Mit dem NDR-Staatsvertrag auf Du und Du
Im § 15, Abs. eins des Staatsvertrags über den NDR findet sich folgender Passus: „Den Parteien und Vereinigungen, für die in den Ländern ein Wahlvorschlag zu den Landesparlamenten, zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament zugelassen worden ist, sind angemessene Sendezeiten zur Vorbereitung von Wahlen einzuräumen, (...).“ Mit anderen Worten: Wer kandidieren darf, muß auch werben dürfen. Genau diesen Passus möchte NDR-Intendant Jobst Plog streichen lassen. Er sieht darin die einzige Möglichkeit, aus der Verpflichtung, auch Spots rechtsextremer Parteien zu senden, herauszukommen. Motto: Dann lieber gar keine Spots. Während sich in Niedersachsen die Landtagsparteien unisono für die Plog-Initiative ausgesprochen haben, lehnen der Hamburger Senat und die Schweriner Landesregierung sie ab. Die von Thomas Mirow (siehe unten) formulierte Senatsposition ist aber auch in der Hamburger SPD nicht unumstritten. SPD-Chef Frahm sprach sich gestern „im Prinzip“ für die Plog-Initiative aus. Er schlägt vor, künftig wenigstens in Landes- und Kommunalwahlkämpfen auf Fernseh- und Radiospots zu verzichten. uex
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen