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Mit dem NDR-Staatsvertrag auf Du und Du

Im § 15, Abs. eins des Staatsvertrags über den NDR findet sich folgender Passus: „Den Parteien und Vereinigungen, für die in den Ländern ein Wahlvorschlag zu den Landesparlamenten, zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament zugelassen worden ist, sind angemessene Sendezeiten zur Vorbereitung von Wahlen einzuräumen, (...).“ Mit anderen Worten: Wer kandidieren darf, muß auch werben dürfen. Genau diesen Passus möchte NDR-Intendant Jobst Plog streichen lassen. Er sieht darin die einzige Möglichkeit, aus der Verpflichtung, auch Spots rechtsextremer Parteien zu senden, herauszukommen. Motto: Dann lieber gar keine Spots. Während sich in Niedersachsen die Landtagsparteien unisono für die Plog-Initiative ausgesprochen haben, lehnen der Hamburger Senat und die Schweriner Landesregierung sie ab. Die von Thomas Mirow (siehe unten) formulierte Senatsposition ist aber auch in der Hamburger SPD nicht unumstritten. SPD-Chef Frahm sprach sich gestern „im Prinzip“ für die Plog-Initiative aus. Er schlägt vor, künftig wenigstens in Landes- und Kommunalwahlkämpfen auf Fernseh- und Radiospots zu verzichten. uex

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