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Betr.: "Grundgesetz contra Koran?", "Grenzen der Anerkennung", taz vom 27.8.93

[...] Mir ist nicht bekannt, ob schon einmal ein moslemischer Knabe aus dem koedukativen Sportunterricht herausgeklagt worden ist. Daß es sich bei diesem Urteil aber wieder um ein Mädchen handelt, scheint mir der springende Punkt für eine weitergehende Analyse zu sein. Die „tägliche Konfrontation“ erleben ja Mädchen jeder kulturellen Identität mit Jungen, und zwar ganz besonders rüde im koedukativen Sportunterricht, der aus vorgeblich organisatorischen Gründen nicht getrennt erteilt wird (komischerweise hat die getrennte Unterweisung in evangelischer oder katholischer Religion noch nie derart fundamentale organisatorische Probleme aufgeworfen).

Ja ja, Koedukation ist notwendig. Jungen erleiden durch sie nämlich keine Nachteile. Für Mädchen sieht die Sache leider anders aus, wie man und frau heute Untersuchungsergebnissen entnehmen kann, die die Erfahrungen der Mädchen bestätigen.

Ich befürworte nicht generell einen nach Geschlechtern getrennten Unterricht, weise aber daraufhin, daß Modellversuche und Mädchenschulen gezeigt haben, daß Mädchen durch diesen (z.B. Naturwissenschaften) bessere Wahlmöglichkeiten und damit überhaupt erst Chancen bekamen – ohne einem einzigen Jungen eine Chance zu nehmen. Vor diesem Hintergrund finde ich es schade, daß das Mächen „nur“ vom Sportunterricht befreit wurde, ich hätte ihm einen Anspruch auf getrennt zu erteilenden Sportunterricht gegönnt. Gudrun Schönenbach, Köln

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