Großer Lauschangriff

■ betr.: „Traditionelle Mittel reichen nicht aus“, taz vom 19.8.93, „Blau äugige Hoffnung auf Kontrolle“, taz vom 24.8.93

Manfred Such ist zuzustimmen; es gibt in Deutschland oder Italien kaum jemand, der organisiertes Verbrechen besser beurteilen kann als Werner Raith.

Bedauerlicherweise kann man das von Herrn Such nicht behaupten, weder in bezug auf organisiertes Verbrechen, noch im Hinblick auf die Polizei. Wenn er „Bad Kleinen“ als warnendes Beispiel für Unkontrollierbarkeit der Sicherheitsbehörden nennt, dann ist ihm offensichtlich entgangen, daß der Bundesinnenminister zurückgetreten ist – auch wenn das als Flucht aus der Verantwortung gewertet wird –, der Generalbundesanwalt seinen Hut nehmen mußte und die Schweriner Staatanwaltschaft gegen zwei BGS-Beamte ermittelt.

So schlecht können die Kontrollmechanismen doch gar nicht sein. Im übrigen: Strafverfolgung ohne Eingriffe in Bürgerrechte ist leider nicht möglich, und auch eine Unverletzlichkeit der Wohnung gibt es nicht.

Ein Blick in das Grundgesetz und in die StPO gibt Auskunft darüber, unter welchen tatbestandlichen Voraussetzungen Eingriffe in das Hausrecht möglich sind. Wie bei allen Eingriffsbefugnissen ist auch für den Lauschangriff eine Rechtsgüterabwägung notwendig. Es bleibt bei der Fragestellung von Werner Raith, der Gesetzgeber muß sich entscheiden, „ob uns die Unverletzlichkeit der Wohnung tatsächlich soviel wert ist, daß wir das weitere Anwachsen der Macht unterweltlerischer Gruppen in Kauf nehmen“. [...] Kurt Richter, Kriminaldirektor,

Berlin