: Mehr Flexibilität verlangt
■ Fortbildungsprojekte scheitern an bürokratischen Hürden
Der Berliner Arbeitsstaatsekretär Peter Haupt kritisiert, daß zuviel Geld für „passive Arbeitslosigkeit“ ausgegeben werde. Er sprach sich daher für eine flexiblere Handhabung der Mittel für Arbeitsbeschaffung, Fortbildung sowie Arbeitslosigkeit aus. „Es muß die Möglichkeit bestehen, Finanzmittel auszutauschen“, sagte Haupt vor Vertretern von Berliner Bildungsträgern. Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ist das nicht vorgesehen. Ein Arbeitsloser müsse unkompliziert sein Arbeitslosengeld als Unterhalt in eine Fortbildung „mitnehmen“ können.
Bisher muß das Arbeitsamt etwa von einer Arbeitsbeschaffungs- zu einer Fortbildungsmaßnahme die Mittel umständlich umschreiben, obwohl die Zuschüsse allesamt aus dem Etat der Bundesanstalt für Arbeit stammen. Dies geht mit einer scharfen rechtlichen Prüfung einher. Haupt befürwortete hingegen die flexible Umschichtung von Geldern, weil im Gegensatz zu dem Etat für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) die Mittel für Fortbildung und Umschulung nicht aufgestockt wurden. Zwar ging bisher die Zahl der FortbildnerInnen in Berlin nur geringfügig von rund 30.000 im Juni auf 28.000 (August) zurück. Dennoch könne die sehr viel restriktivere Mittelvergabe für Fortbildung durch die Arbeitsämter dazu führen, „daß sich der Markt der Bildungsträger bereinigt“. Das sagte der Vizepräsident des Landesarbeitsamtes Berlin-Brandenburg, Rolf Seutemann, und ergänzte: „Es gibt keinen Fortbildungsstopp, aber die Zeit der schnellen Mark ist vorbei.“
Seutemann und Haupt waren sich einig, daß der Erwerb von Qualifikationen Arbeitnehmer und Betriebe besser auf die „strukturellen Prozesse“ des Umbruchs vorbereite. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen seien dafür weniger geeignet, meinte der Staatssekretär aus der Sentsverwaltung für Arbeit und Frauen, zumal „die Fortbildungssituation in ABM problematisch geworden ist“. Die Anteile an Weiterbildung in ABM fielen als erstes weg, wenn die Träger unter Finanznot litten.
Eine schnellere Auszahlung der Lohnkostenzuschüsse klagte Renate Dittberner ein, die Geschäftsführerin eines Bildungsträgers. Es sei noch zu umständlich, die Mittel des entsprechenden Paragraphen 249h des AFG zu beantragen und zu erhalten. cif
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