: Straffreier Todesschuß?
■ Ermittlungen gegen GSG 9 ergebnislos
Hamburg (AP) – Nach der Schießerei in Bad Kleinen hatten alle schnelle und rückhaltlose Aufklärung verlangt. Daraus wird wohl nichts werden. Nach einem Bericht des Spiegels jedenfalls wird die Staatsanwaltschaft Schwerin das Ermittlungsverfahren gegen zwei an dem Einsatz von Bad Kleinen beteiligte GSG-9-Beamte möglicherweise bald einstellen. Auch der Wissenschaftliche Dienst der Stadtpolizei Zürich habe nicht klären können, wer den für das RAF-Mitglied Wolfgang Grams tödlichen Kopfschuß abgab.
Nach dem Zwischenbericht des Züricher Dienstes, der Ende der Woche vorgestellt werden solle, sei nur sicher, daß der Schuß aus der Waffe des mutmaßlichen Terroristen stamme, schrieb das Nachrichtenmagazin. Der Report soll darüber entscheiden, wie die Staatsanwaltschaft in der Todessache Grams weiter vorgeht. Entscheidend für die Behörden sei, aus welcher Entfernung ein Bauchschuß auf Grams abgefeuert worden sei, heißt es in dem Bericht weiter. Die Beamten der GSG 9 hätten behauptet, allenfalls bis auf anderthalb Meter an Grams herangekommen zu sein. Die Bauchwunde habe aber einen Durchmesser von zwölf Millimetern, was auf einen Schuß aus geringerer Entfernung hindeuten könne.
Dem Spiegel zufolge gilt eine Distanz von 90 Zentimetern als entscheidende Marke. Alles, was darunter liege, werde vermutlich eine Anklage gegen die GSG-9-Beamten nach sich ziehen. Aus dem Schweizer Gutachten wird aber wohl hervorgehen, daß der Bauchtreffer aus einer Entfernung von mehr als einem Meter abgegeben wurde. Seiten 4 und 10
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