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Augenmaß bewahrt

■ Geldstrafe für Anti-Olympia-Aktion

Mit einer Geldstrafe von 900 Mark ahndete gestern das Landgericht in einem Berufungsprozeß eine Anti-Olympia-Aktion gegen eine Filiale der Berliner Bank. Der 23jährige Andreas Sch. und zwei jugendliche Mitangeklagte waren bereits in erster Instanz für schuldig befunden worden, im Frühjahr sechzehn Scheiben des Olympia- Sponsors Berliner Bank zertrümmert zu haben. Nach ihrer Festnahme hatten die drei wie Schwerverbrecher 16 Tage in U-Haft geschmort. Entgegen dem unverhältnismäßigen Antrag von Staatsanwalt Knispel, die drei Angeklagten aus Gründen der „Verteidigung der Rechtsordnung“ zu Freiheitsstrafen auf Bewährung zu verurteilen, haben die Richter beider Instanzen jedoch Augenmaß bewahrt. Das Amtsgericht verurteilte Andreas Sch. zu 150 Mark und die beiden Jugendlichen zu Jugendarrest, der durch die U-Haft verbüßt war. Im gestrigen Berufungsverfahren forderte Staatsanwalt Knispel für Andreas Sch. erneut eine Freiheitstrafe, aber die Richter spielten wieder nicht mit. Bei der Berliner Bank war seinerzeit ein Sachschaden von 7.000 Mark entstanden. plu

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