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Kein Flaggenverbot

■ „Reichskriegsflagge kein großes Ärgernis“

Das niedersächsische Innenministerium hat nicht vor, die Reichskriegsflagge zu verbieten, wie Brandenburg, Rheinland- Pfalz und Hessen es beschlossen haben. Das sagte gestern der Staatssekretär im Innenministerium, Claus Henning Schapper. Sinnvoller sei es, stattdessen den Paragraphen 86a des Strafgesetzbuches zu ändern. Damit würde die Reichskriegsflagge bundesweit als „verfassungswidriges Kennzeichen“ gelten.

Ein Verbot der Flagge auf Länderebene würde nach Ansicht von Schapper dazu führen, daß die Entscheidung über eine mögliche Straftat bei der Polizei liege. Dies sei aber Aufgabe des Gesetzgebers. Schapper betonte, in Niedersachsen sei der Mißbrauch der Reichskriegsflagge „kein großes Ärgernis“.

Auch in Bremen sieht die Innenbehörde „zur Zeit keinen Handlungsbedarf.“ Sprecherin Erika Pape-Post: „Nach Erkenntnissen von Verfassungsschutz und Polizei wird diese Flagge in Bremen so gut wie nicht verwendet,“ durch ein Verbot erhielte der Gebrauch der Fahne erst neue Schubkraft. dpa

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