: "Wir verfahren wie bisher"
■ Datenschutzbeauftragter: Auskünfte über bevorstehende Umwandlungen unzulässig / Baustadträtin: Unerläßlich
In der vergangenen Woche teilte der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka mit, daß die Praxis mancher Bezirke, Mieter über Anträge auf Abgeschlossenheit zu informieren, vom Datenschutz nicht gedeckt sei. Abgeschlossenheitsanträge sind die Voraussetzung für eine Umwandlung in Eigentumswohnungen. Die taz sprach hierzu mit Erika Romberg, AL-Baustadträtin in Kreuzberg.
taz: Welche Folgen hat diese Mitteilung?
Erika Romberg: Zum einen wurden wir von Herrn Garstka noch nicht informiert. Zum anderen werden wir die Auskünfte weiter so erteilen, wie wir das bisher auch gemacht haben. Das heißt, die Mieter erhalten eine Nachricht erst dann, wenn die Abgeschlossenheit tatsächlich bescheinigt ist. Die Auskunft über die Anträge dagegen geben wir in regelmäßigen Abständen an unsere Bezirksverordneten weiter. An dieser Praxis halten wir fest.
Wie wichtig ist diese Information für die Mieter?
Einen wirksamen Schutz vor Umwandlung gibt es ja immer noch nicht. Selbst wenn jetzt zehn Jahre lang wegen Eigenbedarfs nicht gekündigt werden darf, ist das angesichts der Knappheit bezahlbaren Wohnraums ein Tropfen auf den heißen Stein. Tatsache ist, daß beim Immobilienverkauf das Vorhandensein von Abgeschlossenheitsbescheinigungen den Wert des Hauses erhöht. Insofern ist es für die Mieter wichtig, darüber informiert zu sein, um ihre Rechte wahrnehmen zu können.
Wie viele Anträge auf Abgeschlossenheit wurden in Kreuzberg seit der Karlsruher Entscheidung gestellt?
Bis zum 2. September hatten wir auf 230 Häuser Abgeschlossenheitsanträge. Das betrifft über 4.000 Wohnungen.
Unterstützen Sie die Forderung des Mietervereins nach einer gesetzlichen Regelung, die eine Weitergabe dieser Informationen sicherstellt?
Ja, selbstverständlich. Mehr noch: Es müßte auch die Grundlage dafür geschaffen werden, daß die Eigentümer ihrerseits verpflichtet werden, die Bezirksämter über den tatsächlichen Vollzug einer Umwandlung zu unterrichten. In der Regel wissen wir ja nur um die Anträge, weil wir sie zu bearbeiten haben. Aber es ist auch wichtig für uns zu wissen, welcher Anteil am Wohnungsbestand tatsächlich raus ist aus dem Mietwohnungsbestand und für die Mehrheit der Wohnungssuchenden damit nicht mehr zur Verfügung steht. Interview: Uwe Rada
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