: Keine Sozialhilfe für Reise nach Ägypten
Aus Mitteln der Sozialhilfe dürfen grundsätzlich weder Vergnügungs-, noch Bildungsfahrten finanziert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Stade gestern in einer Entscheidung festgestellt. Die Richter lehnten den Antrag eines 48 Jahre alten Diplom- Kunsttherapeuten aus Sottrum im Kreis Rotenburg/Wümme ab. Dieser hatte vom Sozialamt die Kostenübernahme für einen Bildungsurlaub in Kairo verlangt hat, um seine ägyptologischen Studien zu vertiefen.
Im übrigen zweifelte das Gericht die Hilfsbedürftigkeit des Klägers an, weil er ein Auto besitze, das er unterhalten könne. Dies lege nahe, daß der Mann über Einkünfte verfüge, die er noch nicht offengelegt habe.
(Aktenzeichen: 1A 40/93). dpa
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