Pflegeversicherung – was sie kostet

■ Was Sie schon immer über Feiertagsregelung wissen wollten

Berlin (taz) – Stand der Dinge: Wird die Pflegeversicherung eingeführt, werden den Arbeitnehmern in jedem Fall vom 1. Januar 1994 an 0,5 Prozent, von 1996 an 0,85 Prozent vom Bruttolohn als Versicherungsbeitrag einbehalten. Zusätzlich sollen die Arbeitnehmer aber auch noch den Arbeitgeberanteil finanzieren. Dazu hat die Bundesregierung jetzt eine neue Version vorgestellt.

Die neue Version: An den zehn bundeseinheitlichen Feiertagen erhalten die Arbeitnehmer 20 Prozent weniger Lohn. Wahlweise können auch Urlaubstage geopfert werden. Für die Beamten werden zwei Urlaubstage gestrichen.

Praktisch bedeutet dies: Auf der monatlichen Gehaltsabrechnung wird je Feiertag ein Fünftel des errechneten Tagesentgelts weggekürzt. Bei zehn Feiertagen im Jahr würde der Lohn damit um zwei Tage pro Jahr vermindert. Beispielrechnung des DGB: Durch diese Kürzung würde ein Arbeitnehmer noch einmal 0,75 Prozent seines Bruttolohns verlieren, zusätzlich zum ohnehin feststehenden Arbeitnehmeranteil von 0,85 Prozent (ab 1996) zur Pflegeversicherung. Wer 3.900 Mark brutto verdient, dem würden nach dieser Rechnung also monatlich rein rechnerisch insgesamt 62 Mark für die Pflegeversicherung abgezogen.

Chancen der neuen Version: Die Chancen stehen etwas besser als bei der Lösung mit den Karenztagen. Denn die bisher 100prozentige Lohnfortzahlung an Feiertagen ist ein Bundesgesetz, dessen Änderung nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Außerdem ist die Lohnfortzahlung an Feiertagen – anders als bei Krankheit – nicht Bestandteil von Tarifverträgen.

Hindernisse: Auch wenn die Änderung der Lohnfortzahlung an Feiertagen nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf – das Pflegegesetz selbst muß im Bundesrat mit SPD-Mehrheit abgestimmt werden. Die SPD hat die neue Version bisher abgelehnt. Der DGB erwägt eine Verfassungsklage, da durch die faktische Lohnkürzung am Monatsende die Tarifautonomie verletzt würde.

Wie es weitergeht: Der Regierungsentwurf zum Entgeltfortzahlungsgesetz soll heute im zuständigen Bundestagsausschuß beraten und am Freitag im Plenum verabschiedet werden. Die SPD hat aber bereits angekündigt, im Bundestagssozialausschuß eine neue Sachverständigenanhörung zu beantragen. Angesichts des Streits zwischen Regierung und Opposition halten es manche politische Vertreter inzwischen für fraglich, ob die für 1.Januar 1994 geplante Pflegeversicherung überhaupt Gesetz wird. BD