UKE: Geld für die Strahlenopfer

■ Entschädigung der UKE-Patienten läuft an / Schadensumme in Millionenhöhe

Akten durchforsten, Verhandlungen führen, Schadenssummen festlegen – nach Wochen der Schlagzeilen über den UKE-Strahlenskandal folgen nun Monate mühseliger Kleinarbeit. Doch die Arbeit des Patientenanwalts Wilhelm Funke zeigt Erfolg: Die ersten 700.000 Mark für die in der Uniklinik verstrahlten DarmkrebspatientInnen werden in den nächsten Tagen ausgezahlt. Eine weitere Abschlagssumme über 400.000 Mark soll bald folgen.

Vorerst wird jedoch nur an einige PatientInnen und auch nur ein erster Abschlag gezahlt. So gilt bislang nur ein Bruchteil der Krebskranken, die bei Funke Schadensersatzansprüche angemeldet haben, als erwiesenermaßen überbestrahlt: Momentan nur diejenigen, die von Chefarzt Hübener sowohl vor als auch nach ihrer Operation bestrahlt worden sind. Unter über 200 Schadensfällen meldeten sich aber bei Funke derzeit weniger als 20 PatientInnen aus dieser Gruppe.

„Ich habe einen Klienten, für den jetzt ein erster Abschlag von 100.000 Mark bewilligt wurde“, so Funke. Ein ehemals selbständiger Unternehmer, der aufgrund der Strahlentherapie nun berufsunfähig ist, über keinerlei Altersversicherung verfügt und seit der Behandlung mit höllischen Schmerzen leben muß. Die Mindestentschädigung, die für diese PatientInnen zwischen den Rechtsanwälten festgelegt wurde, liegt bei 15.000 Mark. „Die endgültige Schadensumme wird alleine für die prä- und postoperativ bestrahlten Kranken die Millionengrenze weit überschreiten“, schätzt Wilhelm Funke.

Neue Verhandlungen über die Zahlung von Schmerzensgeld wird der Anwalt jedoch bei den restlichen Hübener-PatientInnen führen müssen. Über 70 Prozent seiner KlientInnen wurden entweder nur prä- oder postoperativ bestrahlt, quälen sich aber dennoch mit den gleichen furchtbaren Nebenwirkungen wie die aggressiver bestrahlten LeidensgenossInnen. Noch fehlt ein Gutachten, das auch für diese Kranken eine eindeutige Fehlbehandlung diagnostiziert.

Die jetzigen Entschädigungssummen werden derzeit noch aus dem Haushalt der Uniklinik gezahlt. Die verfügt für dieses Jahr über eine Rückstellung für Schadensfälle von rund 1,8 Millionen Mark. Wenn diese aufgebraucht ist, darf das UKE auch noch „pflegesatzfinanzierte Rücklagen“ aufbrauchen, so Dagmar Jensen, Referentin von Wissenschaftssenator Hajen. Im übrigen seien die Krankenkassen in einem ersten Gespräch von ihnen darauf hingewiesen worden, daß Schadensregulierungen Gegenstand der Pflegesätze seien. Im Klartext: Die Behandlung im UKE wird vermutlich künftig teurer werden. Die Krankenkassen können allerdings versuchen, sich einen Teil der Kosten bei Hübeners Haftpflichtversicherung zurückzuholen. Gespräche darüber stehen jedoch noch aus. Sannah Koch