Deserteur knapp der Abschiebung entkommen

■ Flüchtling festgenommen, weil Behörde schlampte / Asylantrag wird überprüft

Knapp an einer Abschiebung vorbeigekommen ist gestern ein russischer Deserteur, der in Berlin Asyl sucht: Gestern morgen wurde Nikolai K. bei einem Meldetermin in der Zentralen Anlaufstelle für ausländische Flüchtlinge (ZASt) festgenommen und ins Abschiebegefängnis gesteckt, noch am gestrigen Abend sollte er mit dem Flugzeug von Tegel nach Moskau abgeschoben werden. Am Nachmittag wurde Nikolai K. jedoch nach Protesten der Flüchtlingsberatungsstelle wieder freigelassen, sein Asylantrag soll jetzt erneut geprüft werden, versicherte die Behörde.

„Diese ganze Geschichte stinkt zum Himmel“, urteilt Renate Wilson von der Kontakt- und Beratungsstelle für außereuropäische Flüchtlinge (KUB). Für Nikolai K.s Beraterin liegt der Fall folgendermaßen: Nikolai K. desertierte vor zwei Jahren von den russischen Streitkräften in Bernau, stellte einen Asylantrag und erhielt eine Aufenthaltsgestattung. Als er diese im September letzten Jahres in der ZASt verlängern lassen wollte, erfuhr er, daß sein Antrag längst eingestellt sei. Der Bescheid sei ihm im Juni zugestellt worden, hieß es. Doch diesen hat Nikolai K. nicht bekommen.

Auch die Einladung zur Anhörung kam bei ihm nicht an, was wiederum der Grund für die Einstellung des Verfahrens war: „Nichtbetreiben des Antrags“, wie es im Amtsdeutsch heißt. „Aber das konnte er ja auch nicht, weil er von dem Termin nichts wußte“, erklärt die KUB-Mitarbeiterin Renate Wilson. Daraufhin stellte der russische Deserteur mit Hilfe der KUB einen Antrag beim zuständigen Bundesamt für die Anerkennung von ausländischen Flüchtlingen, um das Verfahren weiterzuführen. Die Begründung: Die Briefe seien nicht ordnungsgemäß zugestellt, Nikolai K. nicht angehört worden. Außerdem lägen schwerstwiegende Gründe für seinen Asylantrag vor.

„Diesen Antrag wiederum will das Bundesamt nicht bekommen haben“, sagt Renate Wilson. Als Nikolai K. gestern vormittag dann zu einem Meldetermin in die ZASt kam, wurde er mit der Begründung, das Asylverfahren sei rechtskräftig abgelehnt, festgenommen und sollte abgeschoben werden. Doch auch der Berliner Ausländerbehörde, die die Verhaftungen und Abschiebungen anordnet, lag eine Kopie des Antrags auf Weiterführung vor.

„Man muß generell die Frage stellen, ob Berlin einen russischen Deserteur in der augenblicklichen Situation nach Moskau abschieben sollte“, fragt Renate Wilson. Ihre Proteste haben sich gelohnt: Bevor es zu der Abschiebung Nikolai K.s kam, griff das Bundesamt ein und stoppte die Abschiebung. Der Fall wird jetzt erneut geprüft. Sabine am Orde