Versammlungsverbot

■ Hessen verschärft Kurs gegen Rechts

Frankfurt/Main (taz) – „Als Grundsatz wird festgelegt, daß es in Hessen keine Versammlungen und Aufmärsche (mehr) geben darf, in denen erkennbar neonazistisches Gedankengut vertreten werden soll.“ Der hessische Innenminister Herbert Günther (SPD) stellte gestern in Wiesbaden einen zwölf Punkte umfassenden Katalog von Richtlinien für Polizeieinsätze bei rechtsextremistischen Veranstaltungen vor – eine „Konsequenz aus den Ereignissen in Fulda vom 14. August 1993“ (Günther). Der Katalog soll alle Polizeiführer darin bestärken, „entschlossen und konsequent gegen rechtsextremistische Aktionen vorzugehen“.

Günther begründete sein faktisches Versammlungsverbot für Rechtsradikale mit dem Verweis auf die in der Verfassung verankerte „eindeutige Abkehr vom Nationalsozialismus“. Neben dem Versammlungsverbot enthält der Richtlinienkatalog Hinweise auf die rechtsextremistische Szene und ihre „Taktik“ und Verweise zum Erlaß von Versammlungsverboten und Auflösungsverfügungen.

Im hessischen Landtag wurde gestern ein Antrag von SPD und Grünen zu den „bestürzenden Ereignissen in Fulda“ in die Ausschüsse verwiesen. Die Koalitionsparteien fordern darin die Aufklärung „auch des Fehlverhaltens der polizeilichen Einsatzleitung ohne Ansehen der Person“. Während der Debatte ging der Abgeordnete der Grünen, Fritz Hertle, mit den Magistralen der Stadt Fulda hart ins Gericht: „Die Verantwortlichen dort sind bis heute nicht fähig, die politische Verantwortung zu übernehmen und die Konsequenzen aus ihrem Handeln zu ziehen. In Fulda scheint der Rechtsstaat vor den militanten Neonazis kapituliert zu haben.“ kpk