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Plädoyers in Stammheim

■ Prozeß gegen Ingrid Jakobsmeier

Stuttgart (dpa) – Im Stammheimer RAF-Prozeß hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für Ingrid Jakobsmeier gefordert. Die heute 39 Jahre alte Angeklagte sei schuldig, Mittäterin bei den im Spätsommer 1981 verübten Anschlägen auf den US-Militärflughafen Ramstein und auf den Nato-General Frederik Kroesen in Heidelberg gewesen zu sein. Der Vorwurf lautet auf mehrfachen Mordversuch. Die Verteidiger verlangten hingegen Freispruch. Das Urteil soll am 18. Oktober verkündet werden. Ingrid Jakobsmeier verbüßt noch bis 24. Oktober eine neunjährige Freiheitsstrafe wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft war Ingrid Jakobsmeier „voll über Inhalt, Zielsetzung und Durchführung der Anschläge informiert“. Beim Attentatsversuch auf Kroesen sei Frau Jakobsmeier „vor Ort“ im Schloßwald oberhalb des Karlsplatzes in Heidelberg gewesen, rekonstruierte die Bundesanwaltschaft aus den Aussagen des Kronzeugen Henning Beer. Ob sie in Ramstein beteiligt gewesen sei, konnte die Bundesanwaltschaft „nicht mit letzter Sicherheit feststellen“.

Die Verteidiger erklärten, daß kein Mensch nach dem Grundgesetz zweimal für dieselbe Tat verurteilt werden könnte. Die von der Bundesanwaltschaft herangezogenen Beweise seien bereits in ihrem Urteil wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung eingearbeitet worden. Kronzeuge Beer sei „prinzipiell untauglich“. Dessen auf Mutmaßungen und Schlußfolgerungen basierende Aussagen besäßen „keinerlei Wert“.

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