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CDU gegen starre Quoten

■ Entwurf für ein Gleichberechtigungsgesetz: Keine Auflagen für Wirtschaft

Hannover Die CDU in Niedersachsen will zur Förderung von Frauen im Öffentlichen Dienst keine starren Frauenquoten einführen. Stattdessen sollen Frauenförderpläne, die eine verstärkte Einstellung von Frauen festlegen, den Dienststellen eine flexible Handhabung ermöglichen, sagte CDU-Spitzenkandidat Christian Wulff.

Wulff stellte zusammen mit den CDU-Landtagsabgeordneten Rita Pawelski und Irmgard Vogelsang den Entwurf für ein Gleichberechtigungsgesetz vor. SPD und Grüne hätten drei Jahre ein solches Gesetz angekündigt, jedoch bisher nicht gehandelt, meinte Wulff.

Die CDU hält laut Wulff Frauenförderauflagen für die private Wirtschaft für verfassungswidrig. Der Öffentliche Dienst solle deshalb eine Vorbildfunktion übernehmen. Im Mittelpunkt müsse stehen, Frauen — aber auch Männern — die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, sagte Wulff. Deshalb will die CDU für den Öffentlichen Dienst einen gesetzlichen und damit auch einklagbaren Anspruch auf Teilzeitarbeit schaffen.

Damit sollen auch flexible Arbeitszeitregelungen für Frauen und Männer ermöglicht werden.

Für Dienststellen ab 50 Beschäftigten schreibt die CDU Frauenbeauftragte vor, deren Freistellung aber im Einzelfall geregelt werden soll. An der Aufstellung der Frauenförderpläne dürfen die Frauenbeauftragten mitwirken. Genaue Zielvorgaben will die CDU nicht festlegen.

dpa

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