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Geld für Abtreibungen

■ Frauenministerium stellt 2 Mio zur Verfügung

Niedersachsens Landesregierung übernimmt künftig die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche bei Frauen mit geringem Einkommen. Nach einer in Hannover vom Sozialministerium veröffentlichte Verordnung, die rückwirkend zum 1. Oktober gilt, wird der Grundbetrag für die in der Sozialhilfe geltende monatliche Einkommensgrenze für betroffene Frauen von 966 auf 1.450 Mark erhöht. Die Kosten, die den Sozialhilfeträgern in Landkreisen und Städten entstehen, werden vom Land erstattet.

Im niedersächsischen Haushaltsentwurf für 1994 sind für die Abtreibungen zwei Millionen Mark eingeplant. Pro Jahr würden schätzungsweise rund 4.000 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen, bei denen die Frauen unterhalb der jetzt neu festgesetzten Einkommensgrenze liegen würden. Zu dem Grundbetrag werden weitere Kosten — etwa für Kinder oder Unterkunft — addiert, nach denen sich das Einkommen errechnet, das gegebenenfalls zum Anspruch auf die staatliche Hilfe berechtigt.

Die Verordnung war wegen des Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zum Abtreibungsparagraphen 218 nötig geworden, das Krankenkassen nur noch in Ausnahmefällen die Kostenübernahme erlaubte. Der Grundbetrag für die allgemeine Einkommensgrenze beträgt derzeit 966 Mark. Mit der Anhebung des Grundbetrages schöpft Niedersachsen seinen Ermessensspielraum beim Bundessozialgesetz aus.

Mit dem Beschluß werde sichergestellt, daß auch Frauen in frauentypischen Berufen wie Friseurin oder Arzthelferin einen Anspruch auf Kostenerstattung für einen Schwangerschaftsabbruch hätten, hieß es. Die Regelung soll gelten, bis der Bundestag eine Neufassung des Paragraphen 218 verabschiedet hat. dpa

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