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Spätere Verjährung?

■ Kindesmißbrauch: Rechtsausschuß lehnt Gesetzentwurf der Koalition ab

Bonn (AP) – Der Rechtsausschuß des Bundestags hat mit den Stimmen der Union dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zugestimmt, die Verjährungsfrist bei sexuellem Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Opfers ruhen zu lassen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte dagegen eine Regelung bis zum 14. Lebensjahr vorgeschlagen.

Die Verjährungsfrist liegt nach Angaben des Ministeriums bei solchen Straftaten zwischen fünf und 20 Jahren, wobei die längste Zeit für Vergewaltigung gilt. Die jugendpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hanna Wolf, erklärte, da die Verjährungsfrist meist zehn Jahre betrage, „können künftig, wenn die Koalition im Plenum des Bundestages dabei bleibt, die Opfer noch bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres durch Erstattung einer Anzeige die Strafverfolgung veranlassen“.

Wolf sagte, ihre Fraktion fordere schon lange eine solche Regelung, da mißbrauchte Kinder erst nachdem sie sich aus der Abhängigkeit in der Familie gelöst hätten dazu imstande seien, die Täter anzuzeigen. Diese seien meist Familienangehörige, insbesondere Väter und Stiefväter. Dann sei die Tat aber häufig schon verjährt.

Leutheusser-Schnarrenberger hält dagegen ein Ruhen der Verjährungsfrist bis zum 14. Lebensjahr für ausreichend. Damit sei schließlich sichergestellt, daß das Opfer die Tat auch noch anzeigen könne, nachdem es volljährig geworden sei.

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