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Bewährungsstrafen für einen tödlichen Angriff

■ Mildes Urteil im Dresdener Gomondai-Prozeß

Dresden (taz) – Gestern sprach die 10. Strafkammer des Landgerichts Dresden das Urteil im Gomondai-Prozeß. Die drei Angeklagten wurden der fahrlässigen Tötung des Mosambikaners für schuldig befunden. Walter B. Und Torsten R. erhielten jeweils 18 Monate Freiheitsentzug, ausgesetzt auf drei beziehungsweise zwei Jahre Bewährung. Alexander W., der auch der schweren Körperverletzung an einem Passanten für schuldig befunden wurde, erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Damit ging das Gericht in allen Fällen über die Strafanträge der Staatsanwaltschaft hinaus.

Richter Kindl beleuchtete nur kurz die Situation in Dresden zum Zeitpunkt der Tat. Für das Strafmaß sei ausschlaggebend gewesen, daß sich die Angeklagten in einer Gruppe aufgehalten hatten, für die eine „äußerst aggressive Stimmung“ belegt sei. Sie seien mit den anderen nur deshalb in die Bahn eingestiegen, weil sie darin den Mosambikaner gesehen hatten. In der Bahn seien sie daran beteiligt gewesen, das Opfer massiv zu beschimpfen, zu beleidigen und zu bedrängen. Für die nach Aussagen der Zeugen verbürgten Handlungen in der Bahn hätten maximal zweieinhalb Minuten zur Verfügung gestanden. „Bei alldem, was in dieser kurzen Zeit passiert ist“, folgerte das Gericht, sei es „nur verständlich, daß der Mosambikaner sein Heil in der Flucht gesucht hat“. Das sei für die Angeklagten „vorhersehbar“ gewesen. Kindl räumte aber auch ein, daß mehrere Zeugen versucht hatten, sich mit ihren Aussagen „reinzuwaschen“.

Ein überraschend aufgetauchter weiterer Zeuge war bei erneuter Beweisaufnahme von den Verfahrensbeteiligten als „nicht glaubhaft“ beurteilt worden. Lars S., nach eigenen Angaben Aussteiger aus der rechten Bewegung, hatte ausgesagt, daß er in einem Kneipengespräch mit Skins gehört habe, wie einer den Satz aus der Straßenbahn wiederholte: „Entweder der springt, oder wir stechen den ab.“

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