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Keine Notwehr

■ Fünf Jahre Haft für Bordellbesitzer, der Neonazi-Führer Sonntag erschoß

Dresden (dpa) – Im Dresdner Prozeß um die Tötung des Neonazi-Führers Rainer Sonntag ist am Montag der Todesschütze Nicolas Simeonidis wegen Totschlags, Nötigung sowie Besitz einer Schußwaffe zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Für den Mitangeklagten Ronny Matz verhängte das Dresdner Landgericht wegen Nötigung und Beihilfe zum unerlaubten Schußwaffenbesitz eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit Bewährung.

Mit ihrem Urteil blieben die Richter unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die für den 26jährigen Griechen sechseinhalb Jahre Haft und für Matz eine Bewährungsstrafe von einem Jahr gefordert hatte. Die Verteidigung kündigte in beiden Fällen Revision an.

Anfang Juni 1991 war Sonntag von Simeonidis mit einer Schrotflinte vor einem Dresdner Kino erschossen worden. Zuvor war der Rechtsradikale mit rund 50 Gesinnungsgenossen vor dem Bordell der Angeklagten aufmarschiert und hatte gedroht, es „platt zu machen“. Matz und Simeonidis waren daraufhin zum Ort des Geschehens gefahren, um den Angriff abzuwenden. Im Frühjahr 1992 waren beide in erster Instanz freigesprochen worden. Die Richter hatten damals auf Notwehr erkannt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte Simeonidis mit bedingtem Vorsatz gehandelt, da er sich bewußt mit der Absicht zu der Versammlung der Rechtsradikalen begeben hatte, sie zu vertreiben. Beide Angeklagten hätten mehrfach die Möglichkeit gehabt, sich zurückzuziehen oder die Polizei zu rufen. Im Gegensatz zum ersten Verfahren habe sich im Verlauf der Verhandlung auch deutlich herausgestellt, daß von einer Bedrohung durch Sonntag nicht auszugehen gewesen sei. Nach Zeugenaussagen sei kein Messer bei dem Erschossenen gefunden worden. Außerdem gebe es keine Anhaltspunkte dafür, daß sich der Schuß versehentlich löste.

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