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Stellungnahme

■ betr.: „,Botschaftsmafia‘ soll Landsleute ausplündern“, taz vom 28.9.93

Die Botschaft der Sozialistischen Republik Vietnam in der Bundesrepublik Deutschland gibt folgende Information:

– Alle vietnamesischen Bürger, die gültige Nationalpässe besitzen, durch legalen Weg ins Ausland gekommen sind und dort legal leben, dürfen im Prinzip Vietnam besuchen. Sie müssen aber bei den vietnamesischen konsularischen Vertretungen vorstellig sein und dort selbst, nicht durch eine Vermittlungsstelle, die Formalitäten erledigen. In der Bundesrepublik Deutschland haben nur die vietnamesische Botschaft (Konstantinstraße 37, 53179 Bonn) und die Außenstelle der Botschaft in Berlin (Königswinterstr. 28, 10318 Berlin) die Kompetenz, die konsularischen Angelegenheiten zu bearbeiten und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, diese Formalitäten zu erledigen.

– Es gibt auch Vietnamesen, die Vietnam illegal verlassen und in Deutschland Asylanträge gestellt haben. Sie haben damit die vietnamesischen Gesetze verletzt. Aus humanitären Gründen hat jedoch die vietnamesische Seite die deutsche Seite gebeten, ihnen die Möglichkeit zu geben, weiter in Deutschland zu bleiben und zu arbeiten.

Für die Leute, die in Deutschland nicht bleiben können, sollen beide Seiten Verhandlungen durchführen, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Diese Lösung muß auf der Grundlage der freiwilligen Rückkehr, mit der finanziellen Unterstützung der deutschen Seite und durch notwendige Prozedur basieren. Die freiwilligen Rückkehrer werden in Vietnam nicht wegen der Gesetzesverstöße durch ihre illegale Ausreise aus Vietnam bestraft und diskriminiert. Dieses Thema wurde beim Gespräch zwischen den Außenministern beider Länder im Juni 1993 bereits angesprochen. Aber um das konkret zu verwirklichen, müssen Vertreter beider Seiten noch verhandeln.

– Was die Vertragsarbeiter in der damaligen DDR, die Asylanträge im westlichen Teil Deutschlands gestellt haben, anbelangt: sie haben damals einseitig ihre Arbeitsverhältnisse gekündigt und sind illegal nach Westdeutschland gekommen. Damit haben sie die vietnamesischen Gesetze und auch ihre Arbeitsverträge verletzt. Sie haben sowohl vietnamesischen als auch deutschen Seiten Schaden zugefügt. Jetzt gibt die deutsche Regierung diesen Personen die Möglichkeit, auch nach Ablauf ihres Arbeitsvertrages in Deutschland weiter zu bleiben. Die vietnamesische Seite hat die Möglichkeit ebenfalls überprüft und ihnen einen neuen Paß ausgestellt. Um jedoch volle Rechte zu bekommen, müssen sie noch einige Verpflichtungen und Formalitäten wie andere vietnamesische Vertragsarbeiter mit der vietnamesischen Seite erledigen.

– Hinsichtlich der konsularischen Gebühren haben die Vietnamesische Botschaft in Bonn und die Außenstelle der Botschaft in Berlin die Gebührenliste in ihrem Konsulat veröffentlicht. Sie werden auch demnächst in dem von der vietnamesischen Botschaft herausgegebenen Bullettin „Que Huong“ veröffentlicht. Die vietnamesische Botschaft ist auch bereit, den deutschen Beratungsstellen, Caritas... diese Liste der Gebüren zuzuschicken, wenn sie Interesse haben. Alle in Deutschland lebenden vietnamesischen Bürger haben das Recht, sich zu beschweren, wenn sie merken, daß die zuständigen Mitarbeiter der Botschaft sich nicht an diese Bestimmung halten. Die Botschaft wird in diesem Fall die betreffende Person zur Rechenschaft ziehen. Vietnamesische Botschaft,

Bonn

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