: Strafe für Nazi-Parolen
■ Verurteilung wegen Volksverhetzung
Ein 22jähriger Skinhead ist gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen Volksverhetzung und Verwendung von Nazi-Parolen zu acht Monaten Haft mit Bewährung und 1.000 Mark Geldbuße verurteilt worden. Mit zwei Kollegen hatte der Betonbauer im Oktober 1992 in der Innenstadt Nazi-Parolen und ausländerfeindliche Sprüche gegrölt. Ein Mitangeklagter erhielt eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Der dritte Mann war im April verurteilt worden. Polizisten hatten gesehen, wie die drei den Hitler- Gruß zeigten und „Sieg Heil!“ und „Heil Hitler!“ brüllten. Außerdem hatten die Männer nach Aussagen der Beamten „Ausländer raus – Für jeden toten Türken gebe ich einen aus“ gerufen. Solche Aufstachelung zu Haß und Gewalt gegenüber Ausländern könne nicht hingenommen werden, so die Urteilsbegründung.
Verurteilungen wegen Volksverhetzung in Verbindung mit ausländerfeindlichen Parolen sind höchstrichterlich bislang noch nicht bestätigt worden. Der Bundesgerichtshof erkannte bisher nur eine Verknüpfung von Juden-Beschimpfungen mit dem Hitler- Gruß an. Der Staatsanwalt sah indessen in der Aufstachelung zu Haß und Gewalt insbesondere gegen Türken – nur weil sie Ausländer seien – tendenzielle Parallelen zur Judenverfolgung. Der Anklagevertreter wies auf das „schlimme Klima“ hin, unter dem Ausländer in Deutschland zu leiden hätten. Nirgends sei es nötiger als in Fällen wie diesem, Strafen auch zur Abschreckung zu verhängen. dpa
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