Keine Spots in Bremen

■ Rundfunkrat bestätigt: 1994 keine Parteienwerbung von Radio Bremen

Im sog. Superwahljahr 1994 wird es in Bremen keine Wahlwerbung der Parteien in Funk und Fernsehen geben. Dies beschloß am Freitag der Rundfunkrat von Radio Bremen (RB) „mit großer Mehrheit“. Das Aufsichtsgremium bestätigte damit die Entscheidung der drei Direktoren des Senders. Statt dessen will RB überparteilich zum Urnengang aufrufen und in Beiträgen journalistisch „über alle demokratischen Parteien berichten“. Das sei informativer als Wahlspots, so Rundfunkrat und Direktoren, die rund 72 Prozent der Bevölkerung der Bundesrepublik auf ihrer Seite wissen. So viele lehnen laut Umfrageergebnissen die Parteien-Wahlwerbung ab.

Im Gegensatz zu den anderen öffentlich-rechtlichen Sendern existiert für Radio Bremen – wie übrigens auch für den SFB – keine gesetzliche Pflicht, Wahlspots auszustrahlen. Der Sender entscheidet von Fall zu Fall selbst: so gab es bei der vorletzten Wahl zur Bremischen Bürgerschaft keine Wahlwerbung, bei der letzten 1992 nur im dritten Hörfunkprogramm.

Vor Wochen schon hatten rund 400 RB-Mitarbeiter den Intendanten Karl-Heinz Klostermeier per Unterschrift aufgefordert, künftig keine Parteienwerbung auf den Sender zu lassen und damit auch keine rechtsextreme Wahlwerbung mehr zu ermöglichen.

Auch die Bremer Grünen hatten an Klostermeier appelliert. Dagegen hatte der Chef der Bremischen CDU, Bernd Neumann, der Mitglied des RB-Rundfunkrates und Vorsteher des CDU-Bundesfachausschusses Medienpolitik ist, versucht, in umgekehrter Richtung Druck auszuüben. In einem öffentlich lancierten Brief an Klostermeier schrieb er, es sei „eine Lachnummer“, wenn sich RB aus der Wahlwerbung ausklinke. Gegebenenfalls, drohte Neumann, könne man ja dem kleinen Sender die Mittel aus dem ARD-Finanzausgleich streichen. Dies hatte der ARD-Vorsitzende Jobst Plog jedoch entschieden zurückgewiesen.

Plog bemüht sich seit einem halben Jahr um die Entbindung der ARD-Anstalten von der Pflicht, kostenlos Wahlwerbung zu machen. Während die Intendanten dies unterstützen, waren die Regierungschefs der Länder Ende Oktober der Empfehlung ihrer Kanzleichefs gefolgt, es bei der in den Rundfunkstaatsverträgen festgelegten Wahlwerbung der Parteien in Funk und Fernsehen zu belassen.

Für den NDR ist das Thema rechtsextremer Wahlspots aber nicht vom Tisch: Der Sender ist im Nachgang zur diesjährigen Wahl in Hamburg offensichtlich um eine rechtliche Aufarbeitung bemüht. Die umstrittenen Urteile der Hamburger Verwaltungsgerichtsbarkeit zugunsten der rechtsradikalen DVU sollen in Hauptverfahren durch die Instanzen gebracht werden, um höchstrichterliche Klärung zu schaffen. Noch 1992, nach der Schleswig-Holstein-Wahl, hatte man die insgesamt sechs von der DVU gegen den NDR erwirkten gerichtlichen Eilentscheidungen auf sich beruhen lassen.

Auch die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung zwischen Astrid Dieckmann-Schrader und dem NDR geht in die höchste Instanz. Die Rundfunkassistentin, die sich bei der vorletzten Hamburg-Wahl vom Juni 1991 geweigert hatte, an der Ausstrahlung von „Republikaner“-Werbung mitzuwirken, war vom NDR abgemahnt worden. Anschließend wurde sie von zwei Instanzen zurückgewiesen; jetzt hat sie Berufung beim Bundesarbeitsgericht eingelegt.

Ob die Berliner Landesrundfunkanstalt SFB dem Beispiel Bremens folgt, ist noch nicht sicher. In der Hauptstadt besteht die Schwierigkeit, daß der SFB und der zur Wahlwerbung verpflichtete ORB in Potsdam ihr Erstes Programm auf einem Kanal ausstrahlen. Ulla Küspert