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„Eierwerfer“ zu Geldstrafe verurteilt

Ein 29jähriger Medizinstudent, der bei der Großdemonstration im November 1992 als „Eierwerfer“ gegen den Bundespräsidenten festgenommen worden war, ist vom Vorwurf des Landfriedensbruchs freigesprochen worden. Wegen Widerstands bei seiner Festnahme verurteilte ein Schöffengericht den Angeklagten aber zu 1.800 Mark Geldstrafe. Die Kundgebung gegen Ausländerfeindlichkeit war von einer Gruppe Demonstranten gestört worden. Einige wurden festgenommen. Der Student soll nach Aussage mehrerer Polizisten aus der Menge heraus eine Apfelsine und einen Farbbeutel in Richtung Rednertribüne geworfen haben.

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