: Wer hat, dem wird gegeben
■ betr.: An diese Gelder könnte Bonn ran“ (Strittige Steuern und Abgaben für Besserverdienende“, taz vom 8.12.93
Es gibt noch zahlreiche andere interessante und legale Steuervergünstigungen, die der Bevölkerungsgruppe, die hat, noch mehr zuschaufelt. Diese „Steuervergünstigungen für Besserverdienende“ gehören in die Diskussion.
Ein Beispiel: Ein Besserverdienender mit einem Spitzensteuersatz von 50 Prozent kauft sich ein vermietetes Haus für zwei Millionen DM (das Geld kommt von der Bank). Die Mieteinnahmen decken nicht die Zinsen, Verwaltungskosten und unumgängliche Reparaturen; das ergibt einen Verlust pro Jahr von durchschnittlich 110.000 DM. Nach zum Beispiel fünf Jahren verkauft er das Haus für 2,6 Millionen, was deutlich unter der durchschnittlichen Wertsteigerung pro Jahr der letzten 20 Jahre liegt. Die Abrechnung ergibt dann folgendes: Dem Verlust aus dem Betrieb des Hauses (550.000, was nach Steuern nur noch 275.000 DM sind) stehen Steuervorteile durch Abschreibung von 175.000 DM gegenüber. Der erzielte Gewinn ist also tatsächlich 2,6 Millionen - 2 Millionen - 100.000 = 500.000 DM. (Kleinkram nicht gerechnet).
Dieser Gewinn von 500.000 DM ist steuerfrei - 100.000 DM netto pro Jahr bar auf die Hand; und durch zusätzliche Überlegungen ließe sich das Ergebnis folgendermaßen noch deutlich verbessern. Es darf ohne Strohmänner und -frauen einzuschalten, bis zu sieben Mal in zehn Jahren so gemacht werden, dann gilt es noch als privat und nicht als gewerblich. [...] Rudolf Giesselmann, Hamburg
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