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Neue Affäre in Sachsen-Aufhalt

■ Vierzehn Staatssekretäre sackten widerrechtlich Sonderzulagen ein / Die nach dem Rücktritt Münchs neu gebildete CDU/FDP-Regierung unter schwerem Druck / SPD will schnelle Neuwahlen

Magdeburg (dpa/taz) – Was den vier zurückgetretenen West-Ministern in Sachsen-Anhalt recht war, ist den vierzehn Staatssekretären des neuen Bundeslandes offenbar billig; und kommt nach bewährtem Muster die Allgemeinheit teuer. Die 14 Staatssekretäre der gerade umgebildeten CDU/FDP-Regierung in Magdeburg haben mehrere Jahre lang eine unzulässige Amtszulage von zuletzt 1.032 Mark monatlich kassiert. Nach einem Bericht in der jüngsten Ausgabe des Spiegels sollen die Spitzenbeamten insgesamt rund 400.000 Mark zuviel eingestrichen haben. Die Staatssekretäre beziehen neben dieser Sonderzulage das übliche Monatsgehalt der Besoldungsgruppe B 9 in Höhe von 12.532 Mark plus der üblichen Ortszuschläge.

Der Oppositionschef und SPD-Fraktionsvorsitzende Reinhard Höppner erklärte gestern, offenbar habe sich „eine verschworene Gemeinschaft von Staatssekretären und Ministern gebildet, die sich gegenseitig Geld zugestanden haben“. Der SPD-Landesparteirat forderte die SPD-Landtagsfraktion auf, unverzüglich eine Sondersitzung des Landtags zur Gehälteraffäre zu beantragen. Es müsse alles getan werden, die „nicht enden wollende Affäre lückenlos aufzuklären“, hieß es in einer Pressemitteilung. Die SPD forderte erneut Neuwahlen zum schnellstmöglichen Zeitpunkt.

Nach einem Hinweis des Bundesinnenministeriums wurden die Zahlungen der Zulage an die Staatssekretäre im Sommer 1991 gestoppt, im November dieses Jahres jedoch wiederaufgenommen. Im Zuge der Überprüfung der Besoldungsregelungen durch den Landesrechnungshof, die der neue Ministerpräsident Christoph Bergner (CDU) nach seinem Amtsantritt vor zweieinhalb Wochen verfügt hatte, war am Freitag abend die Zahlung der Zulagen erneut gestoppt worden. Anfang kommenden Jahres sollen sie jetzt ganz gestrichen werden.

Unterschiedliche Auffassungen gab es gestern über die Sonderzulagen für den Präsidenten des Landesrechnungshofes, Horst Schröder, und Landtagsdirektor Lutz Gieseler, die wie Staatssekretäre bezahlt werden. Während sie nach Auffassung des Finanzstaatssekretärs Eberhard Schmiege ebenfalls von den unzulässigen Zahlungen betroffen sind, widersprach der Vorsitzende des Finanzausschusses im Landtag, Wolfgang Schaefer (SPD), dieser Ansicht.

Er wies darauf hin, daß die Bezahlung für diese Ämter nicht in der Besoldungsverordnung des Bundes, sondern nur im Landesbesoldungsgesetz Sachsen-Anhalts festgeschrieben sei. Während die vom Land festgelegten Zulagen für die Staatssekretäre im Widerspruch zur Bundesregelung stünden, gebe es bei Schröder und Gieseler diesen Widerspruch nicht. Der Landesrechnungshofpräsident und der Landtagsdirektor bekämen ihr Gehalt ausschließlich nach sachsen-anhaltinischen Vorschriften.

Im Landesrechnungshofbericht an Ministerpräsident Bergner hieß es, die Rechtslage sei nach wie vor nicht eindeutig geklärt. Der Landesrechnungshof empfehle, die Zahlung der Amtszulage für Staatssekretäre auszusetzen und eine verbindliche und eindeutige Auslegung des Bundesinnenministeriums einzuholen.

Der CDU-Landesvorsitzende, Bauminister Karl-Heinz Daehre, sieht das ohnehin schwer lädierte Rest-Image seiner Partei in Gefahr. Er forderte eine schnellstmögliche Klärung der Rechtslage. Das Kabinett müsse sich am Dienstag damit befassen, ob die Zulagen zu Recht oder zu Unrecht gezahlt wurden, sagte Daehre.

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