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In NRW: Ersatzpässe für Bosnier

■ Schnoor: Zwangspässe für Flüchtlinge „unzumutbar“

Düsseldorf (taz) – Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina kann nach Auffassung des nordrhein- westfälischen Innenministers Herbert Schnoor „nicht zugemutet werden“, sich anstelle des alten jugoslawischen Passes einen neuen bosnischen Nationalpaß ausstellen zu lassen. Die Regierung in Bosnien hat die alten Paßdokumente zum 1. 1. 1994 für ungültig erklärt. Dadurch sind die Flüchtlinge gezwungen, sich neue Papiere zu besorgen.

Das Bonner Innenministerium vertrat bisher die Auffassung, daß Flüchtlinge, die keinen neuen bosnischen Paß beantragen, danach als Bürger Restjugoslawiens betrachtet werden können. Für die betroffenen Menschen macht das einen großen Unterschied, weil der neue Status zur Folge haben könnte, daß sie ihre vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung verlieren. Derzeit gilt nur für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina ein genereller Abschiebestopp.

Während der Hamburger Senat (siehe taz von gestern) im Einvernehmen mit Bonn die neuen Pässe für „zumutbar“ hält, hat Düsseldorfs Innenminister Schnoor alle Ausländerbehörden angewiesen, bosnischen Flüchtlingen auf Wunsch „zunächst einen Ausweisersatz auszustellen“. Es könne den Flüchtlingen derzeit nicht zugemutet werden, sich einem Staat zu unterstellen, „dessen Staatsform und weiterer Bestand völlig ungeklärt ist“. Flüchtlinge ohne einen gültigen bosnischen Nationalpaß könne „allein aufgrund dieses Umstandes nicht die Erteilung einer Duldung verweigert werden“.

In einem Schreiben an den Bonner Innenminister weist Schnoor darauf hin, daß der neue bosnische Paß als „Paß eines moslemischen Staates“ angesehen werden müsse. Inbesonders aus Bosnien stammende Serben und Kroaten befürchteten deshalb, durch Annahme dieses Passes bei einer Rückkehr in das zu großen Teilen von Serben und Kroaten kontrollierte Bosnien-Herzegowina Repressalien ausgesetzt zu sein. Ein weiteres Abwarten in der Paßfrage, so Schnoor an seinen Bonner Kollegen, sei „nicht mehr vertretbar“. Schnoor hofft, daß es möglichst schnell zu einer bundesweit einheitlichen Regelung in dieser Frage kommt. Die bisherige Bonner Position hält Schnoor schlicht für „nicht sachgerecht“.

Ob die Bonner Regierung von ihrer Rechtsauffassung abrückt, steht dahin. Die inzwischen von vielen Innenministern der Länder erbetene Klarstellung blieb bisher jedenfalls aus. Walter Jakobs

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