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Ab 1. Januar steigen Altbaumieten im Osten

■ Vermieter zurückhaltend bei Erhöhung der Beschaffenheitszuschläge

Die für den 1. Januar 1994 beschlossene Mieterhöhung im Ostteil der Stadt fällt zumindest im Altbau geringer aus als zunächst befürchtet. Dies erklärten gegenüber der taz sowohl Vertreter von Mieterberatungen als auch die Ostberliner Wohnungsbaugesellschaften.

Im Rahmen der von Bonn verabschiedeten zweiten Grundmietenerhöhung für die neuen Länder und Ostberlin können im neuen Jahr neben den bereits seit Januar 1993 geltenden Beschaffenheitszuschlägen für Fenster, Fassade und Dächer auch Zuschläge für Treppenhäuser und Gebäudeinstallationen erhoben werden. Je 30 Pfennig pro Quadratmeter hat der Mieter zu bezahlen, dessen Haustür und Treppengeländer sowie die Stromversorgung „keine erheblichen Schäden“ aufweisen.

Während von den Neubaumietern in der Regel beide Zuschläge verlangt werden, verhalte man sich bei Altbauwohnungen, so Falk Jesch, Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft Mitte, „eher zurückhaltend“. Dieses Verhalten der Vermieter bestätigt auch Silvia Hoehne von der Mieterberatung Prenzlauer Berg.

In ihrem Bezirk habe die Wohnungsbaugesellschaft bei 62 Prozent aller Wohnungen keinen der beiden Zuschläge für Treppenhaus und Installationen erhoben. Der Grund: Zu „erheblichen Schäden“ bei Gebäudeinstallation und Treppenhaus gehöre, so der Berliner Mieterverein, bereits eine Haustür, die sich nicht abschließen läßt, oder eine fehlende Treppenhausbeleuchtung.

Weniger zurückhaltend zeigten sich dagegen die Eigentümer bei den letzten Beschaffenheitszuschlägen vom Januar 1993. Bei achtzig Prozent aller Wohnungen, so ergibt nun eine Bilanz des Berliner Mietervereins, hätten die Vermieter damals alle drei Zuschläge für Dach, Fenster und Fassade erhoben und mithin dem Ostberliner Wohnungsbestand die Note „sehr gut“ attestiert. Demgegenüber stehe allerdings, so der Mieterverein, eine Untersuchung der Stadterneuerungsgesellschaft S.T.E.R.N., wonach nur bei 1,3 Prozent der Gebäude keine erheblichen Schäden vorgelegen hätten. Bei knapp der Hälfte der Wohnungen, so die Gesellschaft, habe keiner der drei Zuschläge erhoben werden dürfen.

Trotz vielfacher Proteste der Mieter sowie Gutachten, die im Auftrag der Mieter vom Berliner Mieterverein erstellt wurden, hätten die Wohnungsbaugesellschaften nur einen kleinen Teil ihrer damaligen Forderungen korrigiert. Allerdings hätten auch nur zehn Prozent der Mieter, so Bausenator Nagel (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Abgeordneten Elisabeth Ziemer, auf die Bescheide mit Widerspruch reagiert. Uwe Rada

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