Bereit zum Lohnverzicht

■ HBV für Beschäftigungssicherung

Berlin(taz) – Zum erstenmal will die Gewerkschaft HBV auch über Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich verhandeln, um damit Jobs abzusichern. Für die im Januar beginnenden Manteltarifverhandlungen im Ost-Einzelhandel gab der Gewerkschaftsausschuß entsprechende Empfehlungen für einen „Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und Arbeitszeitverteilung“ an die regionalen Tarifkommissionen.

Der Gewerkschaftsausschuß schlägt vor, daß Betriebe zeitlich befristete Arbeitszeitreduzierungen vereinbaren können, wenn für diesen Zeitraum betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen blieben. Die Arbeitszeitverkürzung sollte ohne oder nur mit teilweisem Lohnausgleich erfolgen. In dem Manteltarifvertrag werden entsprechende Öffnungsklauseln erwogen. Älteren Beschäftigten sollte es ermöglicht werden, in Altersteilzeit mit teilweisem Lohnausgleich zu gehen, dabei aber einen verbesserten Kündigungsschutz zu erhalten. Im Großhandel Mecklenburg-Vorpommern sei bereits eine entsprechende Altersteilzeit vereinbart, erläuterte HBV-Tarifsekretär Gerhard Gerlach gegenüber der taz.

Die Vorschläge des HBV-Gewerkschaftssausschusses für die Manteltarifverhandlungen im Osten seien „nichts anderes als ein großangelegtes Notstandsprogramm“, so Gerlach. Bisher galt es als absolutes Tabu, bei Arbeitszeitverkürzungen auf den Lohnausgleich zu verzichten. „Das ist eine neue Zeitrechnung für die HBV.“ Anlaß dafür sei der katastrophale Personalabbau im Einzelhandel in den neuen Bundesländern. Dort drohe jetzt eine „zweite Abbauwelle“ an Jobs. Die Anzahl der Beschäftigten sei bislang schon von fast einer halben Million im Jahre 1990 auf 150.000 bis 200.000 gesunken. Die neuerliche Personalreduzierung sei konkurrenzbedingt. BD