: Millionen für Joblose
■ Richtlinien für Lohnkostenzuschüsse werden vom Senat bis Februar erarbeitet / Bereits 200 Anfragen von Unternehmen
Das neue Lohnkostenzuschußprogramm des Senats über 100 Millionen Mark für die private Wirtschaft kommt ins Rollen. Ein Richtlinienentwurf, der die Kriterien für die Vergabe der Gelder regelt, soll Anfang Februar vorgelegt werden, hieß es auf Anfrage der taz in der Senatsverwaltung für Arbeit und Frauen.
Mit der letzten Jahres vom Hauptausschuß des Abgeordnetenhauses bewilligten Summe sollen rund 5.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Betrieben geschaffen werden. Im Unterschied zu bereits laufenden Fördermaßnahmen in der Privatwirtschaft – etwa für Frauen oder Behinderte – richtet sich das Programm an keine spezielle Zielgruppe. Einziges Kriterium: die Betroffenen müssen seit mindestens drei Monaten arbeitslos gemeldet sein. Mit der Maßnahme sollen auf dem ersten Arbeitsmarkt möglichst Dauerarbeitsplätze gesichert werden. Betriebe, die einen Arbeitslosen einstellen, erhalten nach dem Programm über drei Jahre lang einen sogenannten degressiven Lohnkostenzuschuß: Im ersten Jahr werden von der öffentlichen Hand 20.000, im zweiten 15.000 und im dritten Jahr 10.000 Mark pro Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt. Um das Ziel des Programms nicht zu verwässern, müssen sich die Unternehmen verpflichten, mindestens ein Jahr nach dem Auslaufen der Fördermaßnahme eine Weiterbeschäftigung zu garantieren. Damit die Gelder nicht zur Sanierung eines Betriebes mißbraucht werden, soll auf zehn Beschäftigte jeweils nur ein geförderter Jobber kommen.
Seit Bekanntgabe des Programms im November 1993 sind bei der Arbeitsverwaltung rund 200 Anfragen von Unternehmen eingegangen. Vertreten seien alle Sparten, vom Ingenieurs- über das Reisebüro bis zum Einzelhandelsbetrieb, erklärte gegenüber der taz Michael Brinkrolf, zuständig für Lohnkostenzuschüsse bei der Senatsverwaltung für Arbeit. Anträge würden allerdings erst dann ausgegeben, „wenn das Programm steht“.
Offen sind noch zahlreiche Details. So die Frage, wer letztlich die Lohnkostenzuschüsse auszahlt. Gedacht wird laut Brinkrolf an die bereits mit den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) betrauten Servicegesellschaften. Hier könne man bereits auf einen Fundus von Erfahrungen zurückgreifen. Severin Weiland
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