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Privatisierung umsonst?

■ Bonn droht, Verkäufe nicht auf Quote anzurechnen / Entscheidung im Januar

Haben sich die Wohnungsbaugesellschaften mit ihren Panikverkäufen vor Weihnachten selbst überlistet? Wie das Bundesbauministerium gestern gegenüber der taz erklärte, müßten bei der Privatisierung im Rahmen der Altschuldenhilfe „auf jeden Fall die Mieter den Vorrang haben“. Das gelte auch für Verkäufe, die vor Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar getätigt wurden. Wohnungsunternehmen, die, ohne die Mieter zu befragen, an Dritte verkauft hätten, müßten nun damit rechnen, daß diese Verkäufe nicht auf die von Bonn festgelegte Quote angerechnet würden. Wie berichtet, müssen laut Altschuldenhilfegesetz 15 Prozent des Bestandes privatisiert werden, damit der Großteil der umstrittenen Altschulden von Bonn übernommen wird. Die Verkäufe von Wohnungen an private Investoren, unter anderem an der Karl-Marx-Allee in Friedrichshain, wurden von den Wohnungsbaugesellschaften bislang damit begründet, daß die Mieter erst nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 1994 hätten gefragt werden müssen.

Eine endgültige Klärung des Konflikts soll nun die Sitzung des Lenkungsausschusses des Bauministeriums unter Beteiligung der Wohnungsbaugesellschaften sowie der Länderbauminister am 26. Januar bringen. Unterdessen hat der Berliner Mieterverein scharf gegen die Verkäufe an Dritte protestiert und gefordert, die Privatisierungen rückgängig zu machen. wera

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