: Strafverfolgung bei Kinderpornographie
In Berlin soll die Bekämpfung von Kinder-, Tier- und Gewaltpornographie sowie anderer Gewaltdarstellungen oder Aufstachelung zum Rassenhaß erleichtert werden. Der Senat beschloß gestern, die im Berliner Pressegesetz vorgesehene Verjährungsfrist bei der Verfolgung derartiger Delikte erheblich auszuweiten. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird ins Abgeordnetenhaus eingebracht. Bisher galt eine sechsmonatige Verjährungsfrist, die mit der erstmaligen Verbreitung solcher Druckwerke begann. In Zukunft soll die Verjährung mit der Beendigung der Tat beginnen, die Verjährungsfrist drei und bei Kinderpornographie fünf Jahre betragen.
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