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Gnade für den Todeshäftling

Richmond (epd/taz) – Der wegen Mordes und Vergewaltigung zum Tode verurteilte Earl Washington (33) ist am Wochenende zu einer lebenslangen Haft begnadigt worden. Es sei fraglich, ob der geistig behinderte Schwarze wirklich schuldig sei, begründete der Gouverneur des US-Bundesstaates Virginia, Douglas Wilder, seine Entscheidung. Washingtons Verteidiger Robert Hall zeigte sich nach der Begnadigung „erleichtert und empört zugleich“. Ein genetischer Test habe die Unschuld seines Mandanten bewiesen, er gehöre nicht ins Gefängnis, sagte Hall. Washington wird bei guter Führung frühestens in 22 Jahren entlassen. Eine Untersuchung des Spermas aus der Vagina des 19jährigen Opfers hatte im Oktober vergangenen Jahres zu erheblichen Zweifeln an der Schuld Washingtons geführt. Durch den DNA-Test wurde festgestellt, daß das Sperma nicht von Washington stammt. Für die Begnadigung des Todeskandidaten, der seit mehr als zehn Jahren inhaftiert ist, hatten sich daraufhin zahlreiche Bürgerrechtsorganisationen eingesetzt. Washington war auf die Begnadigung angewiesen, da der DNA-Test nicht mehr gerichtlich verwendet werden darf. Laut Gesetz müssen rechtmäßig Verurteilte in Virginia neue Unschuldsbeweise bis zu 21 Tage nach dem ursprünglichen Prozeß vorlegen. Washington hatte den Mord 1983 gestanden. Sein Anwalt argumentierte in seinem Gnadengesuch, daß Washington wie viele geistig Behinderte „das starke Verlangen hat, die Wünsche von Autoritätspersonen zu erfüllen“. Deshalb habe er den Polizisten gesagt, was sie hören wollten.

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