: Angeklagt: Trunkenheit im Rollstuhl
Ein 49jähriger Norweger muß sich wegen „Alkohols am Steuer“ seines elektrischen Rollstuhls vor Gericht verantworten. Dem Behinderten droht nun eine Geldstrafe von rund 1.200 Mark oder 15 Tage Knast. Er hatte im vergangenen Juni in der Ortschaft Moss, 50 Kilometer südlich von Oslo, vier Bier getrunken, als er auf dem Heimweg bei einer Radarkontrolle der Polizei angehalten wurde. Vor Gericht sagte der Rollstuhlfahrer nun aus, er sei auf die Beamten zugefahren, um zu fragen, ob es in Ordnung sei, nach vier Bieren den Rollstuhl zu benutzen. „Das Ergebnis war, daß sie mich auf die Polizeiwache mitnahmen, um eine Blutprobe zu nehmen“, beschwerte sich der Mann. Nachdem der 49jährige den Bußgeldbescheid abgelehnt hatte, muß sich das Gericht jetzt mit der schwierigen Frage befassen, ob ein elektrischer Rollstuhl als Motorfahrzeug anzusehen ist. Das Gefährt hat eine Höchstgeschwindigkeit von 6,5 Stundenkilometern.Foto: Theo Heimann
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