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Nichts wurde verheimlicht

■ BGA weist Vorwurf Seehofers zurück

Berlin (taz) – „Wir legen Wert auf die Feststellung, daß wir nichts verheimlichen oder verschweigen.“ Mit diesen Worten wies Joachim Welz, Vizepräsident des Bundesgesundheitsamtes (BAG), gestern die Beschuldigungen von Gesundheitsminister Horst Seehofer zurück, die Gesundheitsbehörde habe ihm eine weitere Liste von HIV-Infektionen verschwiegen. Der BGA-Vizepräsident bedauerte zwar, daß in der „hektischen Zeit“ keiner an diese Fälle gedacht habe, aber die Liste sei nicht verwertbar gewesen. Zudem bezogen sich alle Fälle auf die Zeit vor Oktober 1985, danach durften nur noch auf HIV getestete Blutspenden verwendet werden. Welz betonte, daß alle HIV-Infektionen in die Statistik des Aids-Zentrums eingegangen seien.

Wie aus einer Zusammenstellung des BGA hervorgeht, gingen 1988 und 1989 mehrere Mitteilungen des Heidelberger Unternehmens Immuno ein, daß dort Regreßansprüche von insgesamt 453 HIV-Infizierten vorliegen. Da die Listen unvollständig waren, „konnten wir“, so Welz, „nichts damit anfangen“. Es müssen Mindestanforderungen erfüllt sein, damit Nebenwirkungen von Medikamenten registriert werden können. Immuno hatte aber lediglich gemeldet, daß sich die Regreßanforderungen auf Faktor-VII-Präparate bezogen. In mehreren Briefen hatte das BGA daher weitere Informationen von Immuno eingefordert. Diese zog sich aber auf den Standpunkt zurück, daß sie nicht dazu verpflichtet sei, da das betreffende Medikament nicht mehr im Handel sei. „Es war daher nicht möglich, beim Hersteller diese Informationen herauszuzwingen“, kritisierte der Leiter des Arzneimittelinstuts, Alfred Hildebrandt, die Gesetzeslage. Hildebrandt hofft, daß bei der Novellierung des Arzneimittelrechts diese Lücke geschlossen wird. Wolfgang Löhr

Kommentar Seite 10

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