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AKW Biblis in den zeitweiligen Ruhestand

■ Betreiber RWE hat Auflagen der Atombehörde bislang nicht erfüllt

Berlin (taz) – Der Block A des hessischen Atomkraftwerks Biblis kann vorläufig nicht wieder in Betrieb gegen. Der Betreiber RWE habe zentrale Sicherheitsauflagen der Behörden bislang nicht erfüllt, so die Sprecherin des hessischen Umweltministeriums, Renate Gunzenhauser, gestern. „Bei der Kühlung des Reaktors ist nicht gesichert, daß sie einem Erdbeben standhält“, so die Sprecherin. Außerdem sei der Brandschutz in den Steuerungsräumen des Reaktors nicht hinreichend gewährleistet.

Das Ministerium hat am Dienstag der Betreibergesellschaft Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke (RWE) ein über 50seitiges Schreiben zukommen lassen und die RWE aufgefordert, bis zum 11. Februar zu den Sicherheitsbedenken Stellung zu nehmen. RWE-Sprecher Dirk Bülow meinte gestern: „Wir können solche Sicherheitsdefizite nicht erkennen.“ Um die Auflagen gebe es im übrigen noch Streit vor Gericht.

Hintergrund der Entwicklung: Im März 1991 hatte der damalige hessische Umweltminister Weimar (CDU) dem RWE einen Katalog von 49 Sicherheitsmaßnahmen für Biblis A vorgegeben, die bis zum Ende der großen Revision 1993 abgearbeitet sein sollten.

„Das RWE hat erst einen kleinen Teil der Auflagen umgesetzt“, so Gunzenhauser. Bis zum geplanten Ende der Revision sei der Rest auch nicht mehr zu schaffen. Für viele Maßnahmen liege noch nicht einmal eine Genehmigung vor. Die Prüfung sei zwar noch nicht abgeschlossen, aber es sprächen erhebliche Gründe gegen die Wiederinbetriebnahme des Reaktors. Das Umweltministerium habe nach eingehender Prüfung jetzt sechs Kernpunkte festgelegt: „Der Block muß so lange abgeschaltet bleiben, bis diese sechs Punkte abgearbeitet sind.“

Biblis A ist der älteste hessische Atommeiler. Das 1.200-Megawatt-Kraftwerk war von RWE 1974 in Betrieb genommen und im August 1993 zur großen Revision abgeschaltet worden. ten

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