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Schulgrenzen bleiben

■ Ampel: 94/95 keine freie Schulwahl

Die Aufhebung der Schuleinzugsgrenzen ist für das Schuljahr 94/95 erstmal wieder vom Tisch. Beim Abschlußplenum des Workshops zum Schulgesetz in der Region West versicherten jetzt alle Ampelpartner, daß sie der Aufhebung von den Bereich der Sekundarstufe I nicht zustimmen werden. Bremens SchülerInnen können deshalb auch weiterhin keine Schule besuchen, die außerhalb des ihrem Stadtteil zugewiesenen Schulbereiches liegt.

Die überraschende Entscheidung wurde gestern von der Gesamtschülervertretung, dem Zentralelternbeirat und dem Personalrat Schulen heftig begrüßt. „Zufrieden“ zeigte sich auch Bildungssenator Henning Scherf. Scharfe Kritik kam dagegen von der CDU. Insbesondere die FDP hatte seit Beginn der Koalitionsverhandlungen für die Aufhebung der Schuleinzugsgrenzen plädiert, um eine freiere Schulwahl in Bremen zu ermöglichen.

Die GegnerInnen der Aufhebung starrer Schuleinzugsgrenzen fürchten, daß die freie Schulwahl das Bremer Modell der Schulzentren und Gesamtschulen schnell zu Fall bringen würde. Denn insbesondere die besseren Schüler könnten sich dann zu den neuen Gymnasien hin orientieren. Zurück blieben „Schulzentren“, denen mit dem gymnasialen Zweig eine wichtige Stütze inhaltlicher Arbeit fehlen würde.

„Es kann nicht angehen, daß in ganz Deutschland Eltern und Schüler das Recht haben, den Schulstandort zu wählen, nur in Bremen soll das ein unüberwindliches Hindernis sein“, erklärte der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Klaus Bürger, nach der Ampel-Entscheidung. Er kündigte einen entsprechenden Antrag in der Stadtbürgerschaft an. Bürger: „Hieran entscheidet sich, ob die FDP bei ihrer Forderung nach freier Schulwahl standhaft bleibt oder wieder mal umfällt.“

Nach Abschluß der regionalen Workshops über das neue Bremer Schulgesetz beginnt für den „Nichtständigen Ausschuß Schulgesetz“ nun die Kleinarbeit. Die gesammelte Kritik aus den Schulen und Stadtteilen soll in den seit letztem Herbst vorliegenden Referentenentwurf des Bildungsressorts eingearbeitet werden. Das neue Schulgesetz – mit einer endgültigen Klärung der künftigen Bedeutung von Schuleinzugsgrenzen – wollen die Koalitionspartner noch in diesem Jahr verabschieden.

Ase

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