: Krahmers Vermächtnis
■ Urteile im Elbo-Prozeß
Berlin (taz) – 23 Monate hat er ermittelt. Montag abend verriet er leise, was alle Prozeßteilnehmer ahnten: „Die Kammer ist an die Grenzen der Aufklärung gestoßen.“ Kurz zuvor hatte Burgard Le Viseur, Vorsitzender Richter der 19. Großen Strafkammer am Berliner Landgericht, die Urteile im „Elbo-Prozeß“ verkündet: Der Bremer Notar Hans-Jürgen Stieringer muß wegen Untreue drei Jahre und sechs Monate in den Knast. Der Ex-Geschäftsführer der Märkischen Bauunion (MBU), Gerhard Brock, wurde zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt.
Viele Fragen in diesem Prozeß blieben offen, da der Urheber des „Elbo-Deals“ 1992 gestorben war: der Bremer Unternehmer Heinz Krahmer. Vor allem gegen ihn richtete sich die Anzeige der Treuhandanstalt, die diesen Prozeß einleitete. Im Sommer 1990 hatte Krahmer Optionsrechte für vier ehemalige Wohnungsbaukombinate von der Treuhand erworben. Unter dem Namen „Elbo“ sollten die Betriebe zu dem größten ostdeutschen Baukonzern verschmelzen. Als die Übernahmeverhandlungen mit der Treuhand im Frühjahr 1991 stocken, weist Krahmer die Geschäftsführer der Betriebe an, nicht ausgeschöpfte Kredite der Treuhand auf ein Notaranderkonto seines Anwalts Hans-Jürgen Stieringer zu überweisen. Einer der überrumpelten Geschäftsführer war Gerhard Brock von der MBU in Potsdam. Der Ingenieur lernte gerade, marktwirtschaftlich zu verhandeln, und glaubte, die Gelder dienten der Arbeitsplatzbeschaffung und dem Grundstückserwerb im Osten. Von über 70 Millionen Mark, die auf Notaranderkonten Stieringers landeten, waren letztlich 11,6 Millionen Mark auf ein Firmenkonto Krahmers in Florida geflossen. Nils Klawitter
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