: Akten schieben mit BAT Vc?
■ Anwalt: Cuxhavener Dachkammer isi kein Büro
Am Ende letzten Jahres hat der Cuxhavener Personalauschuß seinen Dezernenten das „Wunschrecht“ für die personelle Besetzung ihrer engeren Umgebung offiziell eingeräumt. Jetzt gibt es den ersten handfesten Krach darüber: Der neue Baudezernent Eckehard Klein versetzte die vom Vorgänger übernommene Vorzimmersekretärin. Obwohl die 48 Jahre alte Angestellte seit 14 Jahren, „ohne Beanstandung in dieser Position“ arbeitete, verrichtet sie inzwischen nachgeordnete Dienste in einer Dachkammer.
Wie kann das angehen, das ein Angestellte der Vergütungsgruppe BAT Vc mit dem Transport von Akten beschäftigt wird, fragte sich die ex-Sekretärin, und zog vor das Arbeitsgericht Stade. Ihr Rechtsbeistand Dr. Rolf Geffken stellte fest, daß der neue Arbeitsplatz noch nicht einmal der Arbeistplatzstättenverordnung entspricht, also gar nicht als „Büro“ genutzt werden darf. Baudezerneent Klein „hat absolut willkürlich gehandelt, noch nicht einmal eine Änderungskündigung wurde ausgesprochen“, so der Anwalt. Darüber hinaus habe es keine betrieblichen- oder qualifikatorische Gründe gegeben, die ein derartiges „Hin- und Hergeschiebe“ gerechtfertigt hätten.
Die einzige Begründung, die der neue Baudezernent für seine Auswahl vorbringen konnte, was, daß „die neue Mitarbeiterin seine Handschrift lesen könne“. Auch sei das „persönliche Verhalten“ der jüngeren Sekretärin „qualifizierter“, ihre Vorgängerin, „kannte nur ihre Recht, Pflichten hatte die nie“, so Eckhard Klein.
Die Anfang März beginnende Verhandlung hat mittlerweile ihre Schatten bis nach Hannover geworfen. Von dort will sich die Frauenbeauftragte einschalten. Vielleicht macht dieser Fall von „Recht am Arbeitsplatz“ jetzt Schule, denn in der Cuxhavener Stadtverwaltung ist, „das keine Einzelfall“, weiß Rechtsanwalt Geffken.
N.J.
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