: Staatsanwalt: Galla soll in den Knast
■ Plädoyers im Klinik-Prozeß / Verteidiger: 3 Jahre angemessen
Wenn es nach Staatsanwalt Volker Dützschhold geht, soll Aribert Galla wegen fortgesetzter Untreue und Bestechlichkeit für fünf Jahre ins Gefängnis. Dieses Strafmaß hat der Anklagevertreter gestern beim abschließenden Plädoyer im Prozeß gegen den ehemaligen Chef der „Schwarzgeldklinik“ gefordert. Gallas Mittäter, Joachim Krauß, soll nach dem Willen des Staatsanwalts für zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Die Verteidigung sieht das naturgemäß ganz anders: Gallas Verteidiger forderte für seinen Mandanten „nicht mehr als drei Jahre“ bei offenem Strafvollzug. Krauß soll entweder freigesprochen werden oder aber mit einer „empfindlichen Geldstrafe“ oder einer Bewährungsstrafe davonkommen.
Quälend lang zogen sich die Plädoyers am siebten und damit letzten Verhandlungstag hin. Auch nach der Ausgliederung einiger Punkte aus der Anklage war immer noch genug übrig, was der Staatsanwalt dem Angeklagten vorwarf: In mehreren Fällen habe Galla für die Auftragserteilung von Firmen Provisionen gefordert und angenommen. Allen Beteiligten sei klar gewesen, daß ohne Schmiergelder in der St.Jürgen-Klinik nichts laufe. Der Staatsanwalt stützte sich auf eine Zeugenaussage, daß Galla das Geld für sich persönlich beansprucht hätte: „Welchen Grund gab es für den Angeklagten, konspirativ ein Konto auf Jersey anzulegen, wenn das Geld doch für das Krankenhaus sein sollte und angeblich die Behördenspitze eingeweiht war?“ Gallas Anwalt Axel Hattendorff hielt gegen: Für den Vorwurf der Bestechlichkeit fehle es an der im Gesetz geforderten „Dienstpflichtverletzung“: Denn es sei nicht bewiesen, daß Galla als Gegenleistung für das empfangene Geld tatsächlich die Bewerber bevorzugt habe. Bei der Finanzierung über die „grauen Kassen“ habe sich Galla zwar juristisch falsch verhalten, aber „wirtschaftlich richtig gehandelt: Wäre das Krankenhaus eine GmbH und Aribert Galla kein Beamter gewesen, säßen wir nicht hier.“ Eigentlich habe Galla ja dem Krankenhaus indirekt genutzt: Das Geld, das von den Jersey-Konten an die Klinik zurückgeflossen war, „hätte das Krankenhaus sonst nie gesehen.“
Gallas Verteidiger hielt auch im Plädoyer die Linie des Verfahrens durch: Demnach ist Galla ganz unvermutet bei Amtsantritt in einen Sumpf aus chaotischer Planung und Umwegfinanzierung geraten, in dem er dann mitgespielt habe. In Jersey habe er Geld gesammelt, um im Krankenhaus zu investieren. In einer „persönlichen Notlage“ sei er 1988 schwach geworden und habe sich etwa 200.000 aus der „grauen Kasse“ für persönliche Zwecke genommen. „Das war falsch, das bereue ich“, meinte Galla.
Der Verteidiger des Mitangeklagten Krauß hängte sich an dieses Plädoyer an. Da Gallas Taten nicht erwiesen seien und er daher nicht verurteilt werden könne, müsse auch sein Mandant, der nur der Behilfe zu diesen Taten angeklagt ist, straffrei ausgehen. „Hilfsweise“ – wenn nämlich das Gericht Galla doch schuldig sprechen sollte – führte er an, Krauß sei nur ein „kleines Rädchen in Gallas Imperium“ gewesen. bpo
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