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Schnelles Urteil: „schuldig“

■ „Sie lügen doch“ bekam ein Flüchtling zu hören. Er kam in Abschiebehaft

Behnan Reihani Pour hatte Glück und eine aktive Rechtsberaterin – deshalb lebt der iranische Flüchtling noch in Deutschland. Nachdem nämlich Andressänderung beim Bundesamt für Asyl verloren gegangen war, hat die Polizei den Flüchtling bei einem Routinebesuch bei der Bremer Ausländerbehörde in Abschiebehaft genommen. Ein Vorfall, über den Mitra Razavi, die Rechtsvertreterin von Reihani Pour, empört ist: „Mein Mandant ist ein politischer Flüchtling. Man darf ihn nicht wie einen Verbrecher behandeln.“

Für die Inhaftierung des Asylsuchenden hatte das Ausländeramt gesorgt: „Wir sind davon ausgegangen, daß der Flüchtling sich illegal in Deutschland aufhält“, so Dieter Trappmann, der Sprecher des Amtes. Nachdem die Akteneinsicht ergeben habe, daß die Ablehnung des Asylgesuches schon vor Monaten ergangen war und mittlerweile die letzte legale Bleibefrist für Reihani Pour abgelaufen war, habe man handeln müssen. Soweit das Amtliche. Der Betroffene selbst wußte davon nichts.

„Als ich auf dem Amt war, habe ich erklärt, daß ich keine Benachrichtigung bekommen habe. Da sagte man mir: Sie lügen doch", schildert der Iraner. „Dann kam die Polizei. Ich wurde noch auf dem Amt durchsucht." Heute weiß er, daß das nicht zulässig war.

Sein Recht, aus der Haft einen Anwalt zu verständigen, kannte Reihani Pour aber schon damals. Geholfen hat es ihm nicht: Seine Rechtsvertreterin wurde erst auf Benachrichtigung seines Freundes Oliver Waldleben hin aktiv. Er war Zeuge der Vorfälle gewesen. Reihani Pour bat derweil auf der Polizeiwache zweimal vergeblich um Rechtsbeistand: „Man ließ mich nicht telefonieren." Mitra Razavi: „Das wird disziplinarrechtliche Folgen haben."

Aus ihrer Sicht wäre die Inhaftierung, die erst am nächsten Tag richterlich aufgehoben wurde, nicht nötig gewesen. „Da wird ein politischer Flüchtling hier wie ein Verbrecher ins Gefängnis gesteckt.“ Hier beginnt auch die Kritik von Reihani Pour und seinem Freund Oliver: „Niemand glaubte, daß der Fehler auch beim Bundesamt liegen könnte. Der Flüchtling gilt sofort als der Schuldige." Dabei hat der einen Zeugen dafür, daß er den Adresswechsel mitteilte, „bei der Bundesbehörde am gleichen Tag wie bei der Wohnungshilfe“. Und weil er von dort auch Post erhielt, war er sich keiner Schuld bewußt: „Wie sollte ich wissen, daß meine Adressänderung beim Bundesamt verloren gegangen ist?“

Der Ausländerbehörde ist das egal – streng asylrechtlich gesehen ist der Flüchtling nämlich verpflichtet, Adressänderungen mittzuteilen: „Jede Konsequenz, die auf einem solchen Versäumnis beruht, trägt der Flüchtling." Ein Anruf bei der Rechtsvertreterin, und alles wäre klar gewesen, findet Mitra Razavi und schimpft auf die Ausländerbehörde: „Richtig fundamentalistisch sind die.“ ede

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